Humor ist, wenn es trotzdem kracht.


Häggor, fliag iebor da Näggor, fliag iebor da Rai, fliag midda drennai

Bei mir hat sie Punkte verloren, weil sie erstens so nen Karnevalsmist mitmacht und dann noch unlustige Witze erzählt.
) ist eben keine satire sondern die realität und ein beispiel der vorherrschenden geistigen degeneration bestimmter bevölkerungsteile.
Airwin hat geschrieben:@muffinho, da kann ich zustimmen , auch wenn ich die brücke zu kabak , reschke und deinem kindergarten etwas lang finde.



muffinho hat geschrieben:Airwin hat geschrieben:@muffinho, da kann ich zustimmen , auch wenn ich die brücke zu kabak , reschke und deinem kindergarten etwas lang finde.
Für kurze Sachen wie "Mutti raus" bist halt Du zuständig :p
Soll ich diesen kurzen Satz jetzt so stehen lassen oder um ihn herum noch mal 30 Einleitungen, Vergleichsbeispiele und Fazits verbauen? Denn irgendwie ist mir bei meinem Einzeiler doch unwohl

Tifferette hat geschrieben:Ich halte es für sehr bedenklich, da von Degeneration zu sprechen. Gerade wenn man sonst den Diskurs so hochhält. Ich dachte, dass man andere Meinungen auch mal aushalten muss?
) auch jederzeit den diskurs führen. Vielleichte outet sich ja jemand im pforum, UWe du zum beispiel
? degeneration scheint mir anhand des papiers der kita nicht unpassend, im größeren zusammenhang sind das aber nur vertreterinnen eines deutschen totalitarismus der anderen im namen der political corretness so ziemlich alles verbieten möchte, in dem fall eben indianerkostüme. Werde mal recherchieren ob es stammesvertreter gibt die ein problem damit haben dass sich klene kinder in D als indianer*innen verkleiden, nehme allerdings an dass die diskrimierte minderheit wieder mal nicht gefragt wurde 
.muffinho schrub:
[...30 Einleitungen, Vergleichsbeispiele und Fazits ...]
traurig aber wahr, die Menschen sind dumm und wollen belogen werden.
Uwe schrub:
Gut, die Engländer, UK und so weiter, verstehe.![]()
Aber die Amis?![]()
Die stammen doch zur Hälfte von uns ab.![]()
Jetzt hast Du mir auch noch das letzte Fetzchen Hoffnung auf menschliche Vernunft genommen.

) - anbei ein kleiner ratgeber der NZZ wie mann/frau/x sich zumindest an fasching richtig verhält. Als mann als wald-elf zu gehen ist ok, bezüge zu fernen ländern sind zu vermeiden (insbesondere stereotype über englische menschen
):Ferne Länder: völlig tabu. Auch wenn kein echter Scheich oder Eskimo bei der Faschingsparty anwesend ist, um sich gekränkt zu fühlen, vermitteln folkloristische Kostüme doch Bilder, die mit der komplexen Lebensrealität dieser Menschen nichts zu tun haben. Die Lösung? Ganz einfach: gar kein Kostüm. Wenn Sie jemand fragt, warum Sie sich nicht verkleidet haben, können Sie guten Gewissens antworten, dass das nicht stimme und Sie ein Eskimo (besser: Inuit) oder Scheich seien. Sie haben nur verstanden, dass äusserliche Hinweise auf die Herkunft eines Menschen Vorurteile bedienen und dass wir alle viel mehr Gemeinsamkeiten haben als Eigenschaften, die uns trennen. Wer so redet, der hat ihn begriffen: den Fasching von morgen.
https://www.nzz.ch/international/deutsc ... ld.1464968

cordoba hat geschrieben:....weil sich hier Juristen tummeln..
Angenommen, § 218 StGB wuerde gestrichen.
Welcher Tatbestand liegt dann bei Toetung einer schwangeren Frau vor?
Einfacher oder doppelter Toetungsdelikt?
Tifferette hat geschrieben:Wo entsteht durch
Was ein Moralkonflikt,
Warum ist der unauflöslich und
Wieso kommt man dann auf alternativlos?
cordoba hat geschrieben:....weil sich hier Juristen tummeln..
Angenommen, § 218 StGB wuerde gestrichen.
Welcher Tatbestand liegt dann bei Toetung einer schwangeren Frau vor?
Einfacher oder doppelter Toetungsdelikt?
(Der Wille der Frau zum Zeitpunkt der Toetung ist nicht bekannt)
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht...
