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Airwin
Bei mir hat sie Punkte verloren, weil sie erstens so nen Karnevalsmist mitmacht und dann noch unlustige Witze erzählt.





Auf jeden fall hat sie mit ihrer reaktion völlig recht. Und dass in D Kitas den kleinen menschen männlichen geschlechts empfehlen sich an karneval kultursensibel zu verkleinden , z.B als meerjungmänner ( :lol: :!: ) ist eben keine satire sondern die realität und ein beispiel der vorherrschenden geistigen degeneration bestimmter bevölkerungsteile.

Tifferette
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Grasdaggl
Ich halte es für sehr bedenklich, da von Degeneration zu sprechen. Gerade wenn man sonst den Diskurs so hochhält. Ich dachte, dass man andere Meinungen auch mal aushalten muss?
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

Unter Westfalen
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Grasdaggl
Man sollte die junge Generation nicht unterschätzen.
Unser Jüngste, letztes Jahr Kita, wollte sich partout nicht verkleiden, sondern ihren Schlafanzug anbehalten.
"Warum das denn?"
"Ich gehe als Schlafmütze!"
:lol:
Häggor, fliag iebor da Näggor, fliag iebor da Rai, fliag midda drennai

muffinho
Airwin hat geschrieben:@muffinho, da kann ich zustimmen , auch wenn ich die brücke zu kabak , reschke und deinem kindergarten etwas lang finde :mrgreen: .


Für kurze Sachen wie "Mutti raus" bist halt Du zuständig :p

Soll ich diesen kurzen Satz jetzt so stehen lassen oder um ihn herum noch mal 30 Einleitungen, Vergleichsbeispiele und Fazits verbauen? Denn irgendwie ist mir bei meinem Einzeiler doch unwohl :?



Airwin
muffinho hat geschrieben:
Airwin hat geschrieben:@muffinho, da kann ich zustimmen , auch wenn ich die brücke zu kabak , reschke und deinem kindergarten etwas lang finde :mrgreen: .


Für kurze Sachen wie "Mutti raus" bist halt Du zuständig :p

Soll ich diesen kurzen Satz jetzt so stehen lassen oder um ihn herum noch mal 30 Einleitungen, Vergleichsbeispiele und Fazits verbauen? Denn irgendwie ist mir bei meinem Einzeiler doch unwohl :?



ganz wie du wünschst "reschke raus" und "mutti raus" würden sich ja beinahe zwangsläufig anbieten. Ansonsten fand ich das jetzt wenig stringent :D

Airwin
Tifferette hat geschrieben:Ich halte es für sehr bedenklich, da von Degeneration zu sprechen. Gerade wenn man sonst den Diskurs so hochhält. Ich dachte, dass man andere Meinungen auch mal aushalten muss?



ich halte diese meinung aus und würde mit den kita-damen als betroffener (oder wenn sie hier im forum aktiv wären :shock: ) auch jederzeit den diskurs führen. Vielleichte outet sich ja jemand im pforum, UWe du zum beispiel :lol: ? degeneration scheint mir anhand des papiers der kita nicht unpassend, im größeren zusammenhang sind das aber nur vertreterinnen eines deutschen totalitarismus der anderen im namen der political corretness so ziemlich alles verbieten möchte, in dem fall eben indianerkostüme. Werde mal recherchieren ob es stammesvertreter gibt die ein problem damit haben dass sich klene kinder in D als indianer*innen verkleiden, nehme allerdings an dass die diskrimierte minderheit wieder mal nicht gefragt wurde :evil:

Airwin
und bevor ich mich in ein voraussichtlich extrem zähes, langweiliges und unnötiges meeting begeben muß noch eine frage an alle die das pforum wie ich als einen kultursensiblen , antirassistischen und dsikriminierungsfreien raum schätzen und beschützen wollen :nod: .


was ist eigentlich von solchen aussagen zu halten?

muffinho schrub:
[...30 Einleitungen, Vergleichsbeispiele und Fazits ...]
traurig aber wahr, die Menschen sind dumm und wollen belogen werden.


Uwe schrub:
Gut, die Engländer, UK und so weiter, verstehe. :idea:
Aber die Amis? :shock:
Die stammen doch zur Hälfte von uns ab.
:roll:
Jetzt hast Du mir auch noch das letzte Fetzchen Hoffnung auf menschliche Vernunft genommen. :cyclops:


ähm , jomei, i wois jo et abrrr...... 8)

Airwin
so , überstanden. Da hier wenig kultursensibel agiert wird - ich hoffe es sind keine kleinen engländer*innen anwesend die sich verletzt gefühlt haben (und auch keine amis die sich irgendwie überlegen fühlen weil sie "zur hälfte von uns abstammen" :twisted: ) - anbei ein kleiner ratgeber der NZZ wie mann/frau/x sich zumindest an fasching richtig verhält. Als mann als wald-elf zu gehen ist ok, bezüge zu fernen ländern sind zu vermeiden (insbesondere stereotype über englische menschen :mrgreen: ):

Ferne Länder: völlig tabu. Auch wenn kein echter Scheich oder Eskimo bei der Faschingsparty anwesend ist, um sich gekränkt zu fühlen, vermitteln folkloristische Kostüme doch Bilder, die mit der komplexen Lebensrealität dieser Menschen nichts zu tun haben. Die Lösung? Ganz einfach: gar kein Kostüm. Wenn Sie jemand fragt, warum Sie sich nicht verkleidet haben, können Sie guten Gewissens antworten, dass das nicht stimme und Sie ein Eskimo (besser: Inuit) oder Scheich seien. Sie haben nur verstanden, dass äusserliche Hinweise auf die Herkunft eines Menschen Vorurteile bedienen und dass wir alle viel mehr Gemeinsamkeiten haben als Eigenschaften, die uns trennen. Wer so redet, der hat ihn begriffen: den Fasching von morgen.
https://www.nzz.ch/international/deutsc ... ld.1464968


:lol:

cordoba
Granadaseggl
....weil sich hier Juristen tummeln..

Angenommen, § 218 StGB wuerde gestrichen.
Welcher Tatbestand liegt dann bei Toetung einer schwangeren Frau vor?
Einfacher oder doppelter Toetungsdelikt?

(Der Wille der Frau zum Zeitpunkt der Toetung ist nicht bekannt)
Zuletzt geändert von cordoba am 7. März 2019 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin Brustringer ©

Tifferette
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Grasdaggl
Meine Frau hat neulich zum ersten Mal in ihrem Leben "Drei Chinesen mit dem Kontrabass" gehört. Sie hat sich fast nicht mehr eingekriegt ob dieses krassen Rassismus.

Ich habe sie nur ungläubig angeglotzt.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

Tifferette
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Grasdaggl
cordoba hat geschrieben:....weil sich hier Juristen tummeln..

Angenommen, § 218 StGB wuerde gestrichen.
Welcher Tatbestand liegt dann bei Toetung einer schwangeren Frau vor?
Einfacher oder doppelter Toetungsdelikt?


Was hat das mit § 218 StGB zu tun?
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)


Bücherwurm
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Lombaseggl
wenn es 218 nicht gibt, dann eben nur ein Tötungsdelikt; zwei sind nicht möglich, denn das ungeborne Kind ist vor den Geburtswehen nur über 218 strafrechtlich geschützt´´
Also bei vorhandem 218 ev. Schwangerschaftsabbruch zusätzlich, aber nur wenn der Täter die Schwangerschaft kennt



cordoba
Granadaseggl
Buecherwurm, vielen Dank fuer Deine Einlassung.

Es waere dann nicht verwegen zu behaupten, dass damit ein gesellschaflicher, scheinbar unaufloeslbarer Moralkonflikt ensteht.
Und nun? Alternativlos?
Zuletzt geändert von cordoba am 7. März 2019 12:04, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin Brustringer ©

Tifferette
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Grasdaggl
Wo entsteht durch
Was ein Moralkonflikt,
Warum ist der unauflöslich und
Wieso kommt man dann auf alternativlos?
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)


cordoba
Granadaseggl
Tifferette hat geschrieben:Wo entsteht durch
Was ein Moralkonflikt,
Warum ist der unauflöslich und
Wieso kommt man dann auf alternativlos?


Bitte, dann sei Du Richter und verkuendige dem Witwer, dass sein kurz vor Geburt stehendes Kind vor Gericht kein Beachtung findet.
Ich bin Brustringer ©

cordoba
Granadaseggl
Bitte Tifferette, dann sei Du Richter und verkuendige dem Witwer, dass sein kurz vor Geburt stehendes Kind vor Gericht keine Beachtung findet.[/quote]
Zuletzt geändert von cordoba am 7. März 2019 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin Brustringer ©

fkAS
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Halbdaggl
cordoba hat geschrieben:....weil sich hier Juristen tummeln..

Angenommen, § 218 StGB wuerde gestrichen.
Welcher Tatbestand liegt dann bei Toetung einer schwangeren Frau vor?
Einfacher oder doppelter Toetungsdelikt?

(Der Wille der Frau zum Zeitpunkt der Toetung ist nicht bekannt)

Bin kein Jurist, würde mir aber als erstes mal die Frage stellen, ob nach aktueller Gesetzgebung die Tötung einer Schwangeren als doppeltes Tötungsdelikt gewertet würde.
Juristen sagen sonst immer: ein Blick ins Gesetzbuch hilft... also:
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht...

Bei Streichung §218 würde der Tatbestand §218 (2) Nr.1 +2 niemals straffrei, sondern anderweitig sanktioniert.

Tifferette
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Grasdaggl
@cordoba: Kannst Du mir bitte mal in kurzen Worten erklären, wovon Du gerade redest/schreibst? Ich finde es etwas anstrengend, da raten zu müssen. Wo ist das moralische Dilemma, was ist alternativlos, und wo ist Dein Problem? Gerade Dir als Verfechter des Diskurses sollte das zumutbar sein.

:D
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)