CoachingZone hat geschrieben:Sieht so aus. Interessant ist auch der Zusatz: "wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung".
Die "Tätlichkeit" ist das Spucken + vermutlich die Handgreiflichkeit gegen den Schiedsrichter, die "sportwidrige Handlung" wohl die Provokation durch Havertz.
Provokation ist also "sportwidrig", aber nicht zu sanktionieren, das Reagieren darauf mindestens "unsportlich" und wird den Umständen (und dem medialen Echo) entsprechend hart sanktioniert.
Nicht mein Verständnis von Fairness.
Tja, der eine ist halt vom VfB , der andere von Bayer, da werden solche Urteile schnell mal gesprochen. Andersrum wären es höchstens vier Spiele gewesen.
Carpe diem.