Es sind wohl insbesondere die Zweitligisten, die weiter denken
Holger Schwiewagner, der Geschäftsführer der SpVgg Greuther Fürth, verschickte am Montag eine Mail an die Vertreter der 2. Liga im Präsidium der Deutschen Fußball-Liga und in Kopie an die anderen 17 Zweitligisten, um als notwendig angesehene Fragen klären zu lassen:
Die Vorfälle gegen Herrn Dietmar Hopp im Rahmen einiger Spielbegegnungen an diesem Wochenende, die unterschiedlichen Reaktionen darauf, sowie die große mediale Ausbreitung dieser Thematik werfen bei uns Fragen auf, zu denen wir eine einheitliche Haltung der Verbände und Vereine als zwingend notwendig erachten.
- Wie soll mit Spruchbändern gegen die Person Dietmar Hopp umgegangen werden, die ,vermeintlich' nicht beleidigend sind?
- Sollen zukünftig solche Spruchbänder, die eigentlich im Rahmen der Meinungsfreiheit abgedeckt sein müssten, nicht mehr genehmigt werden?
- Wie soll mit Spruchbändern gegen den DFB/die DFL umgegangen werden, die in der Vergangenheit teilweise toleriert wurden?
- Welche Folgen haben wir zu erwarten, wenn die dritte Stufe des Drei-Stufen-Plans eintrifft und ein Spiel wirklich abgebrochen wird?
- Wie erfolgt die sportliche Wertung generell?
- Wie erfolgt die sportliche Wertung, wenn beleidigende Inhalte durch Fans beider Vereine gezeigt werden?
- Wird der Drei-Stufen-Plan nur bei Inhalten (auch in verbaler Form) gegen Dietmar Hopp eingesetzt oder ab sofort auch bei rassistischen, diskriminierenden, homophoben, sexistischen Äußerungen jeglicher Art, bei denen es bisher nicht zu Spielunterbrechungen kam?
- Was ist seitens der Verbände die Konsequenz, wenn Vereine entgegen des Drei-Stufenplans handeln? (bezüglich sportlicher Wertung und Strafzahlung)
- Greift der Drei-Stufen-Plan auch alleine bei diskriminierenden Gesängen oder nur bei gezeigten Bannern?
- Wie sollen wir als Vereine diese Gesänge verhindern?
- Der Anwalt von Herrn Hopp, Christoph Schickhardt, fordert bundesweite Stadionverbote gegen die Täter. Gibt es hierzu Überlegungen, diese umzusetzen?
Gemäß unserem Verständnis der Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten ist unter §4 (3) das Verhalten gegenüber Dietmar Hopp nicht als Stadionverbotsgrund geregelt. Auch §4 (4) 18 ‚Handlungen / Verhaltensweisen, die die Menschenwürde einer anderen Person in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Geschlecht oder Herkunft verletzen…‘ deckt die Beleidigungen gegen Herrn Hopp nicht ab.
Der FC St. Pauli ergänzte dies um einen weiteren Fragenkatalog:
- Sind die Schiedsrichter geschult worden oder erhalten eine Schulung?
- Wenn ja, nach welchen Maßgaben/Richtlinien erfolgen diese?
- Sind Schiedsrichter wirklich in der Lage, Situationen „live“ zu beurteilen?
- Welche Maßnahmen erfolgen nach einem abgebrochenen Spiel?
- Welche Prozesse werden in Gang gesetzt und welche Folgen ergeben sich? Wertung durch das Sportgericht? Wiederholungsspiel?
- Welche Gespräche werden oder sollen geführt werden um die Lage zu deeskalieren?
- Glaubt die DFL daran, dass weitere Sanktionen die Lage beruhigen werden?
- Wie verhält sich die Beurteilung von Beleidigungen vor dem Hintergrund jüngster Gerichtsurteile gegen Renate Künast oder Sawsan Chebli, die öffentlich beleidigt werden dürfen, da laut Urteil eine "Sachgemäßheit" und "freie Meinungsäußerung" vorliegt?
- Was passiert, wenn Beleidigungen vor einem ordentlichen Gericht nicht als solche bewertet werden?
- Was passiert wenn rivalisierende Fangruppierungen die derzeitige Situation nutzen, um Rivalen durch Transparente/Beleidigungen vorsätzlich zu schädigen?
- Inwieweit erkennt/bewertet die DFL/der DFB, dass es sich möglicherweise um einen Stellvertreter-Streit handelt? Es geht gar nicht um Hopp, sondern um Kollektivstrafen und Auswüchse des modernen Fußballs?
- Nimmt man dies auf dem Rücken des Sports in Kauf, um unliebsame Proteste (z.B gegen Investorenmodelle, 50+1 etc.) im Kern zu verhindern?
- Inwieweit hat eine weitere Eskalation der Situation Auswirkungen auf die Ausschreibung der TV-Rechte?
- Erkennt der DFB/die DFL dass eine weitere Eskalation der Situation zu italienischen Verhältnissen führen kann (= erst mehr Protest/Gewalt/Pyro, dann Zuschauerrückgang?)
- Welche Forderungen kommen auf die Liga und den einzelnen Verein bei einem abgebrochenen Spiel zu? Seitens der Rechteinhaber, der ZuschauerInnen. Sind diese Fälle versichert?
- Wie geht der Schiedsrichter mit einer Situation um, wenn ein Spieler eine Beleidigung/Diskriminierung seitens der Zuschauer eines Gegenspielers meldet?
https://www.sportschau.de/fussball/allg ... n-100.html
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.
- Charles Maurice de Talleyrand -