Und hier die Hintergründe zu diesen Spielverlegungen - das DFB-Bundesgericht hat eine "Lex Bayern" kassiert:
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Es war ein spannender sportpolitischer Akt, der sich am Vormittag des 13. November 2020 in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zutrug. Um 10.45 trudelte per Mail ein äußerst knapp gehaltenes Begehr des Branchen-Primus FC Bayern ein - die schlichte Bitte, das für den 23. Dezember terminierte DFB-Pokalspiel gegen den Zweitligisten Holstein Kiel auf den 13. Januar zu verlegen.
Keine drei Stunden später hatte die zuständige DFB-Abteilung den Kick wunschgemäß umdatiert - das zeigt eine Information, die den Klubs vorab zuging. Was immer in dieser kurzen Zeitspanne ablief: Eine formal ordentliche Entscheidung kann es kaum gewesen sein. War es also eine diskrete Gefälligkeitsleistung des Verbandes, weil der mächtige Rekordmeister im Süden anklopfte? Dieser Verdacht erscheint nun gut unterfüttert, das Bundesgericht des DFB hat ihn soeben in einen Beschluss einfließen lassen: Und zwar in ein Verdikt, das vieles über eine verschobene Macht-Balance im nationalen Kicker-Geschäft verrät.
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Bei nur einem Spiel weniger hätte Leverkusen das wohl nicht durchgekriegt.