higgi hat geschrieben:@Nilkheimer
Was ist jetzt mit dem Schreiben? Oder soll ich Tiffi fragen
Du kannst selbst beim VfB nachfragen was mit deinen personenbezogenen Daten passiert ist.
Die DSGVO sieht ein Auskunftsrecht für betroffene Personen vor (Vergleich Art. 15 DSGVO). Dies bedeutet, dass eine natürliche Person jederzeit bei Unternehmen Informationen zu der Verarbeitung seiner persönlichen Daten beantragen kann. Hierbei muss mitgeteilt werden, ob die Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten und wenn ja, welche Art von Daten in welcher Form verarbeitet werden.
Wie verläuft ein Auskunftsverfahren?Grundsätzlich verläuft ein Auskunftsverfahren in 2 Schritten:
Eine Person fragt bei dem Unternehmen an und kann eine Bestätigung darüber verlangen, ob überhaupt personenbezogene Daten von ihm/ihr verarbeitet werden. Sollten keine Daten verarbeitet werden, ist der Antragsteller darüber zu informieren. Werden Daten verarbeitet, geht das Auskunftsverfahren in die nächste Stufe.
Nun muss der Verantwortliche nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO folgende Informationen für die betroffene Person bereitstellen:
+ Gespeicherte Daten
+
Verarbeitungszwecke+ Datenkategorien
+
Empfänger dieser Daten+ Geplante Speicherdauer, falls bestimmbar
+ Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch)
+
Beschwerderecht für die betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde (inkl. zuständige Aufsichtsbehörde)
+ Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden
+ Informationen über automatisierte Entscheidungsfindung
+ Informationen über die Übermittlung in Drittstaaten