Ich hätte mal eine Frage an die Jurist(ett)en hier:
Wie erfolgt eigentlich die Wahrnehmung der Stimmrechte des e.V. auf der Hauptversammlung der AG? Prinzipiell wird ja der e.V. nach außen durch zwei Präsidiumsmitglieder vertreten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß jeweils einer 41,25% Stimmenanteile vertritt. Ist es überhaupt möglich für einen Aktionär, seine Stimmenanteile quasi zu "splitten"? Oder kann er sie nur "en block" wahrnehmen? Und kann (und tut das normalerweise) so ein e.V. (oder irgendeine andere juristische Person) einen Bevollmächtigten - in unserem Fall durch Präsidiumsbeschluss - bestimmen, der das Stimmrecht in Gänze ausübt?
Wie erfolgt eigentlich die Wahrnehmung der Stimmrechte des e.V. auf der Hauptversammlung der AG? Prinzipiell wird ja der e.V. nach außen durch zwei Präsidiumsmitglieder vertreten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß jeweils einer 41,25% Stimmenanteile vertritt. Ist es überhaupt möglich für einen Aktionär, seine Stimmenanteile quasi zu "splitten"? Oder kann er sie nur "en block" wahrnehmen? Und kann (und tut das normalerweise) so ein e.V. (oder irgendeine andere juristische Person) einen Bevollmächtigten - in unserem Fall durch Präsidiumsbeschluss - bestimmen, der das Stimmrecht in Gänze ausübt?




