11189 Beiträge

Wundermann
Granadaseggl
@FNF
Welche Hoffnung siehst du durch den Sommer?
Die indische Mutante kommt aus dem Sommer und hat sich durch die Temperaturen dort nicht so wirklich eindämmen lassen. Ich gebe allerdings zu, dass ich einer der ganz wenigen bin die keinerlei Ahnung von Viren haben. Gefühlt bin Ich mittlerweile der einzige Ahnungslose in unserm Land der Experten.

Diese Frage ist daher wirklich ernst gemeint.

RedBlues
Halbdaggl
Wundermann hat geschrieben:@FNF
Welche Hoffnung siehst du durch den Sommer?
Die indische Mutante kommt aus dem Sommer und hat sich durch die Temperaturen dort nicht so wirklich eindämmen lassen. Ich gebe allerdings zu, dass ich einer der ganz wenigen bin die keinerlei Ahnung von Viren haben. Gefühlt bin Ich mittlerweile der einzige Ahnungslose in unserm Land der Experten.

Diese Frage ist daher wirklich ernst gemeint.


du bist nicht der Einzige :mrgreen: , ich hab auch keine Ahnung von Viren. Ich kann nur ein bisschen Statistik und kann mir das mit der Verteilung der Aerosole ganz gut vorstellen, weil ich zum Teil etwas mit Filtrationsanlagen zu tun hab. Wenn auch in einem komplett anderen Bereich.

Um mal zu versuchen FNFs positive Haltung zum Sommer mir vorzustellen. Im Sommer sind wir recht viel im Freien, Fenster sind offen, das Immunsystem ist stärker und wir haben wenigstens draußen ziemlich viel Abstand. Vor allem im Gegensatz zu Indien.

Frank N Furter
Wundermann hat geschrieben:. Gefühlt bin Ich mittlerweile der einzige Ahnungslose in unserm Land der Experten.


Schön wärs. Nein bist Du nicht, was Corona betrifft, liegt die ganze Welt in einem Tal Nahe Dresden. :mrgreen:

Was den Sommer betrifft. Bei den indischen Mutanten können wir ja einen Sommer-Winter-Effekt gar nicht berechnen, schlicht desshalb, weil die noch gar nicht lange genug existieren.

Wir hingegen hatten ja ziemlich offensichtlich sogar einen überraschend starken Effekt der Jahreszeiten auf den Corona-Wildtyp*. Sollten die Aerosolforscher ihre Schätzung (mehr war es ja bisher nicht!) noch empirisch bestätigen können und es wäre wirklich annähernd so, dass nur einer von Tausend Ansteckungsfällen im Freien passiert, dann wäre völlig klar, weshalb höhere Temperaturen so eine starke Auswirkung auf das Ansteckungsgeschehen haben. Darauf hoffe ich quasi auch bei den Mutanten, als Antwort auf Deine Frage.


*Es ist klar, dass das eigentlich nicht die richtige Bezeichnung ist, obwohl sie fast durchgehend aktuell verwendet wird.

Nilkheimer
Halbdaggl
So, bissi Tsörwis, damit Ihr überhaupt wissat, worüber Ihr redet's.

§ 28b des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen hat geschrieben:
(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen:

1.
private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen; Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haushalts, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder im Rahmen von Veranstaltungen bis 30 Personen bei Todesfällen stattfinden, bleiben unberührt;
2.
der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt; dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:

a)
der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
b)
der Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,
c)
der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts,
d)
der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender,
e)
der Versorgung von Tieren,
f)
aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken oder
g)
zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen;

3.
die Öffnung von Freizeiteinrichtungen wie insbesondere Freizeitparks, Indoorspielplätzen, von Einrichtungen wie Badeanstalten, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen, Solarien und Fitnessstudios, von Einrichtungen wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordellbetrieben, gewerblichen Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art, Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bahn- und Busverkehren und Flusskreuzfahrten, ist untersagt;
4.
die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist untersagt; wobei der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel mit den Maßgaben ausgenommen sind, dass

a)
der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, untersagt ist,
b)
für die ersten 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche und oberhalb einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche eingehalten wird, wobei es den Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung der konkreten Raumverhältnisse grundsätzlich möglich sein muss, beständig einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten und
c)
in geschlossenen Räumen von jeder Kundin und jedem Kunden eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) zu tragen ist;

abweichend von Halbsatz 1 ist

a)
die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften zulässig, wobei die Maßgaben des Halbsatzes 1 Buchstabe a bis c entsprechend gelten und Maßnahmen vorzusehen sind, die, etwa durch gestaffelte Zeitfenster, eine Ansammlung von Kunden vermeiden;
b)
bis zu dem übernächsten Tag, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 150 überschritten hat, auch die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig, wenn die Maßgaben des Halbsatzes 1 Buchstabe a und c beachtet werden, die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, die Kundin oder der Kunde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt hat und der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes, erhebt;

5.
die Öffnung von Einrichtungen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie entsprechende Veranstaltungen sind untersagt; dies gilt auch für Kinos mit Ausnahme von Autokinos; die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen geöffnet werden, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden und durch die Besucherin oder den Besucher, ausgenommen Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Besuchs mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt wird;
6.
die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn

a)
die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
b)
nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
c)
angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden;

für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;
7.
die Öffnung von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes ist untersagt; dies gilt auch für Speiselokale und Betriebe, in denen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden; von der Untersagung sind ausgenommen:

a)
Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen oder Einrichtungen der Betreuung,
b)
gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung der zulässig beherbergten Personen dienen,
c)
Angebote, die für die Versorgung obdachloser Menschen erforderlich sind,
d)
die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern, die beruflich bedingt Waren oder Güter auf der Straße befördern und dies jeweils durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können,
e)
nichtöffentliche Personalrestaurants und nichtöffentliche Kantinen, wenn deren Betrieb zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe beziehungsweise zum Betrieb der jeweiligen Einrichtung zwingend erforderlich ist, insbesondere, wenn eine individuelle Speiseneinnahme nicht in getrennten Räumen möglich ist;

ausgenommen von der Untersagung sind ferner die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen; erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden; der Abverkauf zum Mitnehmen ist zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt; die Auslieferung von Speisen und Getränken bleibt zulässig;
8.
die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist untersagt; wobei Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege jeweils mit der Maßgabe ausgenommen sind, dass von den Beteiligten unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und, soweit die Art der Leistung es zulässt, Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen sind und vor der Wahrnehmung von Dienstleistungen eines Friseurbetriebs oder der Fußpflege durch die Kundin oder den Kunden ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen ist;
9.
bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder ‑fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar); eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist anzustreben; für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz);
10.
die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt.

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen für alle Landkreise und kreisfreien Städte fortlaufend die Sieben-Tage-Inzidenz der letzten 14 aufeinander folgenden Tage. Die nach Landesrecht zuständige Behörde macht in geeigneter Weise die Tage bekannt, ab dem die jeweiligen Maßnahmen nach Satz 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten. Die Bekanntmachung nach Satz 3 erfolgt unverzüglich, nachdem aufgrund der Veröffentlichung nach Satz 2 erkennbar wurde, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 eingetreten sind.
(2) Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Für die Bekanntmachung des Tages des Außerkrafttretens gilt Absatz 1 Satz 3 und 4 entsprechend. Ist die Ausnahme des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 2 Buchstabe b wegen Überschreitung des Schwellenwerts von 150 außer Kraft getreten, gelten die Sätze 1 bis 3 mit der Maßgabe entsprechend, dass der relevante Schwellenwert bei 150 liegt.
(3) Die Durchführung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist nur zulässig bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen können durch die nach Landesrecht zuständige Behörde von der Untersagung nach Satz 3 ausgenommen werden. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können nach von ihnen festgelegten Kriterien eine Notbetreuung einrichten. Für das Außerkrafttreten der Untersagung nach Satz 3 gilt Absatz 2 Satz 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der relevante Schwellenwert bei 165 liegt. Für die Bekanntmachung des Tages, ab dem die Untersagung nach Satz 3 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt, gilt Absatz 1 Satz 3 und 4 entsprechend. Für die Bekanntmachung des Tages des Außerkrafttretens nach Satz 6 gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend. Für Einrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2 gelten die Sätze 3 und 5 bis 7 entsprechend.
(4) Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes sowie Zusammenkünfte, die der Religionsausübung im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes dienen, unterfallen nicht den Beschränkungen nach Absatz 1.
(5) Weitergehende Schutzmaßnahmen auf Grundlage dieses Gesetzes bleiben unberührt.
(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgende Gebote und Verbote zu erlassen sowie folgende Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestimmen:

1.
für Fälle, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, zusätzliche Gebote und Verbote nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a Absatz 1 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),
2.
Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu den in den Absätzen 1, 3 und 7 genannten Maßnahmen und nach Nummer 1 erlassenen Geboten und Verboten.

Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
(7) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die zuständigen Behörden für den Vollzug der Sätze 1 und 2 bestimmen die Länder nach § 54 Satz 1.
(8) Das Land Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne dieser Vorschrift.
(9) Anerkannte Tests im Sinne dieser Vorschrift sind In-vitro-Diagnostika, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind. Soweit nach dieser Vorschrift das Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske vorgesehen ist, sind hiervon folgende Personen ausgenommen:

1.
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2.
Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können und
3.
gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

(10) Diese Vorschrift gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag, längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021. Dies gilt auch für Rechtsverordnungen nach Absatz 6.
(11) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.
Aber das macht doch nichts.

CoachingZone
Halbdaggl
Frank N Furter hat geschrieben:
RedBlues hat geschrieben:Sollte dafür nicht erst einmal ein Impfstoff für Kinder und Kleinkinder freigegeben werden?


Ja, natürlich und die Phase III Studien laufen ja auch. Aber ggf. muss man das wirklich "beschleunigen". Man sollte nicht vergessen, dass man dann nochmal mindestens 8 Wochen brauchen würde alle Kinder zu impfen und dass man vielleicht sogar vorher, also jetzt parallel, eine Impfpflicht gesetzlich durchs Parlament bringen muss, weil man sonst evtl. wieder mal an einigen Eltern scheitert.

Ums nicht zu dramatisch zu malen: Auf unserer Seite ist der nahende Sommer, bzw. die ansteigenden Temperaturen. Wenn es insbesondere die indischen Mutationen bis dahin nicht schaffen sich hier substanzieller auszubreiten, hätten wir vermutlich nochmal einen Aufschub bis Herbst. Aber dann müssn die Kinder wirklich geeimpft sein, vor allem die zwischen 0-5, deren Immunsystem noch weitgehend untrainiert ist.


Hast Du da schon mehr Daten vorliegen? Ich dachte immer, gerade die ganz jungen Kinder sind besser gegen das Coronavirus gewappnet, weil bei ihnen mehr über das unspezifische Immunsystem läuft...

Eigentlich sind wir momentan ja eher dabei, die Generation 20-60 zu opfern, wenn wir das Impftempo nicht deutlich erhöhen, weil wir die Ausbreitung der ansteckenderen (und ggf. auch gefährlicheren) Mutanten durch einen Mangel an geeigneten Maßnahmen und Einsicht bei der Bevölkerung ja nicht eindämmen können.


A propos Impfpriorisierung: Meine eine Schwägerin (44) ist jetzt das erste Mal geimpft, weil sie als enge Kontaktperson meiner Schwiegermutter (74) genannt wurde (obwohl sie gar nicht in derselben Wohnung und noch nicht einmal in derselben Stadt wohnt), meine andere Schwägerin (42) ist jetzt geimpft, weil ihr Partner an Krebs erkrankt ist und sie als enge Kontaktperson (diesmal auch in derselben Wohnung) gilt.

So ist das vermutlich auch bei anderen U60-Jährigen gelaufen.

Und dann kommen ja auch noch das Pflegepersonal in Krankenhäusern und Altenheimen sowie Erzieher und Lehrer hinzu.

Das macht in Summe schon eine ganz schön große Menge an U60-Impflingen aus.

Insofern keine Überraschung.
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -


RedBlues
Halbdaggl
CoachingZone hat geschrieben:
Frank N Furter hat geschrieben:
RedBlues hat geschrieben:Sollte dafür nicht erst einmal ein Impfstoff für Kinder und Kleinkinder freigegeben werden?


Ja, natürlich und die Phase III Studien laufen ja auch. Aber ggf. muss man das wirklich "beschleunigen". Man sollte nicht vergessen, dass man dann nochmal mindestens 8 Wochen brauchen würde alle Kinder zu impfen und dass man vielleicht sogar vorher, also jetzt parallel, eine Impfpflicht gesetzlich durchs Parlament bringen muss, weil man sonst evtl. wieder mal an einigen Eltern scheitert.

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A propos Impfpriorisierung: Meine eine Schwägerin (44) ist jetzt das erste Mal geimpft, weil sie als enge Kontaktperson meiner Schwiegermutter (74) genannt wurde (obwohl sie gar nicht in derselben Wohnung und noch nicht einmal in derselben Stadt wohnt), meine andere Schwägerin (42) ist jetzt geimpft, weil ihr Partner an Krebs erkrankt ist und sie als enge Kontaktperson (diesmal auch in derselben Wohnung) gilt.

So ist das vermutlich auch bei anderen U60-Jährigen gelaufen.

Und dann kommen ja auch noch das Pflegepersonal in Krankenhäusern und Altenheimen sowie Erzieher und Lehrer hinzu.

Das macht in Summe schon eine ganz schön große Menge an U60-Impflingen aus.

Insofern keine Überraschung.


Bin mir nur nicht so ganz sicher, ob denen die diese Regeln gerade im Bereich Kontaktpersonen so ganz durchdacht worden sind. Vor allem in der Anzahl. Wir haben in Deutschland glaub 3,3 Millionen Bürger die eine Pflegestufe haben und zuhause gepflegt werden. Nicht zwanghaft von denen die dann als Kontaktpersonen angegeben werden, das können auch andere sein.

Und dann hat man mal kurz 6,6 Millionen Impfungen.

Ich habe leider im Bekanntenkreis so den Eindruck, dass genau diese Regel eher dazu genutzt wird um schnell an eine Impfung zu kommen, und nicht wie sicherlich beabsichtigt dazu, dass die Pflegebedürftigen Menschen noch Kontakt zu Menschen haben.

So getreu dem Motto, unsere Eltern sind beide in Pflegestufe, wir sind über 60, dann lassen wir jetzt noch 4 Enkel impfen.

CoachingZone
Halbdaggl
Das sehe ich auch so. Deswegen ja das Beispiel mit meinen zwei Schwägerinnen. Bei einer ist mMn die Impfung gerechtfertigt, bei der anderen halt eigentlich nicht. Muss sagen, dass ich gestern schon ein wenig eifersüchtig war, auch wenn ich natürlich jedem die Impfung von Herzen gönne :!:
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

Monitor
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Granadaseggl
Frank N Furter hat geschrieben:Vor 2 Wochen hätte ich Dir zumindest nicht vehement widersprochen. Mittlerweile halte ich es aber schon für drängend, dass die höchste Impfpriorisierung an die 0-5jährigen geht, die man jetzt zügig durchimpfen muss, bevor die Fluchtmutanten hier plötzlich eine hohe Kindersterblichkeit treiben. Das wäre unverzeihlich.

PS: Indien gestern erneut mit neuem "Weltrekord". 332.000 Infektionen an einem Tag. Wenn die die Wellte nicht brechen können, sind es jetzt nur noch 13 Tage bis zu einer Millionen. Dann hätte alleine Indien mehr Fälle an einem Tag, als die Welt jemals in den letzten 15 Monaten zusammen. Was das für das Mutationsgeschehen bedeutete, muss man ja nicht großartig erläutern, hoffe ich.


Frank N Furter,

da kann ich Dir nur zustimmen. :shock: Höre öfters Details dazu von Junior aus dem Klinik-Berufsalltag
(besonders nah dran!).

Btw. ich bin gerade auf der Suche nach noch mehr fundierten Infos zu diesem Thema:

Stillende geimpfte Mütter schützen ihre Säuglinge. Meine derzeit stillende Tochter (und eine
stillende Freundin) sind beide berufsbedingt in Impfgruppe 2 und noch nicht geimpft (zögerlich wg.
dem Stillen (Impfreaktion auf Baby) und wenigen Infos dazu). Beide wollen sich auf jeden Fall impfen lassen, nur etwas später wg. dem Stillen. Vielleicht schafft es Klinik-Junior, sie zu überzeugen. Jetzt gleich aktiv zu werden.
Wir bleiben dran...!

Stillende geimpfte Mütter schützen ihre Säuglinge

Junge Mütter, die ihre Kinder stillen und gegen Covid-19 geimpft worden sind, schützen laut einer neuen Studie ihre Säuglinge via Muttermilch vor SARS-CoV-2-Infektionen.

19. April 2021, 8.33 Uhr ORF

https://science.orf.at/stories/3206035/

https://www.familie.de/schwangerschaft/ ... er-studie/

An sich gibt es für viele Impfungen – wie auch für überstandene Infektionen – den Nachweis, dass von jungen Müttern gebildete Antikörper in die Muttermilch übergehen. Das macht das Stillen so wertvoll für Neugeborene. Für SARS-CoV-2 bzw. Covid-19-Impfungen gab es dazu bisher keine Daten. Eine Studie aus Israel, die vor Kurzem im „Journal der American Medical Association“ (JAMA) erschienen ist, ändert das.

Teilnehmerinnen per Werbung gesucht

Ein Team um Sivan Haia Perl vom Pneumologie-Institut des Shamir Medical Center in Zerifin wertete Daten der schon Ende 2020 begonnenen Impfkampagne mit dem Pfizer-BionTech-Impfstoff aus. Eine der dabei priorisierten Personengruppen waren Mitarbeiter des Gesundheitswesens, viele von ihnen auch stillende Mütter. „Obwohl die klinischen Studien diese Personengruppe nicht umfassten und dazu auch keine sicherheitsrelevanten Daten publiziert worden waren, wurde stillenden Müttern, die zu Risikogruppen gehörten, zur Impfung geraten. Auch die (US-)Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention (CDC) haben empfohlen, stillende Angehörige von Personengruppen, die speziell immunisiert werden sollten, zu impfen", schrieben die Fachleute jetzt.

Dementsprechend erhielten in Israel junge Mütter, die im Gesundheitswesen tätig waren und stillten, die zwei Teilimpfungen im Abstand von 21 Tagen – genauso wie andere Personen auch. Zwischen 23. Dezember 2020 und 15. Jänner wandten sich die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen per Werbung und Social Media-Kontakte an junge Mütter aus der für die Impfung bevorzugt vorgesehenen Personengruppe.
Schnelle Wirkungen und Nebenwirkungen

Insgesamt wurden 84 Stillende in die Studie aufgenommen. Muttermilchproben wurden vorher, nach der ersten und nach der zweiten Teilimpfung genommen und analysiert. Das mittlere Alter der Frauen betrug 34 Jahre, sie hatten im statistischen Schnitt 2,36 Kinder. Zum Zeitpunkt der Verabreichung der ersten Vakzine-Dosis waren die Kinder rund zehn Wochen alt. Nach der ersten Teilimpfung berichteten 56 Prozent der Mütter von Impfreaktionen, nach der zweiten Teilimpfung 62 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelte es sich um die typischen Schmerzen an der Impfstelle, Müdigkeit oder vorübergehendes Fieber.

Der Effekt der Covid-19-Impfung zeigte sich schnell. „Der mittlere Wert der Anti-SARS-CoV-2-spezifischen Immunglobulin A-Antikörper in der Muttermilch stieg schnell an und zeigte sich bereits zwei Wochen nach der ersten Vakzine-Dosis signifikant erhöht. Da waren 61,8 Prozent der Proben positiv. Das stieg bis zur vierten Woche (eine Woche nach der zweiten Dosis) auf 86,1 Prozent an“, stellten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fest. Nach sechs Wochen waren immerhin noch knapp zwei Drittel der Muttermilch-Proben IgA-positiv. Immunglobulin A-Antikörper sind die schnellste Reaktion des Immunsystems auf eine Infektion bzw. Impfung. Diese Antikörper verschwinden aber wieder.
Schützender Effekt bei Babys

Ganz ähnlich war das bei den längerfristig schützenden Immunglobulin G-Antikörpern (IgG), die man ja eigentlich mit einer Schutzimpfung – zusammen mit der Bildung von spezifischen Abwehrzellen – hervorrufen will. „Die Konzentration von Anti-SARS-CoV-2-spezifischen IgG-Antikörpern blieb in den ersten drei Wochen niedrig – allerdings mit einem Anstieg in der Woche vier. Da waren dann 91,7 Prozent der Muttermilch-Proben positiv, nach fünf bis sechs Wochen fielen 97 Prozent der Untersuchungen positiv aus“, schrieben Sivan Haia Perl und die Co-Autoren.

Das wichtigste Ergebnis: „Antikörper, die man in der Muttermilch dieser Frauen fand, zeigten starke Virus-neutralisierende Wirkung. Das deutet auf einen möglichen schützenden Effekt gegen eine Infektion von gestillten Babys hin.“

Vier der Säuglinge bekamen sieben bis 20 Tage nach einer Impfung der Mutter vorübergehend Fieber. Das stand offenbar in Verbindung mit Infektionen der oberen Atemwege oder mit Darminfektionen. Eines der Babys wurde vorübergehend ins Krankenhaus aufgenommen und mit Antibiotika behandelt. Antibiotika helfen bei Virusinfektionen nicht. Es muss sich also um eine nicht-virale Infektion gehandelt haben.


~~
Coaching Zone:

Zitat Coaching Zone: Hast Du da schon mehr Daten vorliegen? Ich dachte immer, gerade die ganz jungen Kinder sind besser gegen das Coronavirus gewappnet, weil bei ihnen mehr über das unspezifische Immunsystem läuft...


Siehe Beitrag unten zu PIMS:

Inzwischen sind es keine 15 Fälle mehr, sondern mehr! „From the horse‘s mouth..waren es vor einigen Tagen 19..“

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... s-100.html

~
11. April 2021

Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, e.V.

Aktuelle Ergebnisse der Datensammlung von Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome (PIMS) Fällen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland

Seit Beginn unserer PIMS Erfassung am 27.5.2020 wurden bis zum 11.04.2021 265 Kinder und Jugendliche gemeldet, die die von uns gewählte Falldefinition der WHO erfüllen. Eine retrospektive Erfassung war dabei möglich.


https://dgpi.de/pims-survey-update/
PIMS-Fälle können sich als 3 verschiedene klinische Syndrome präsentieren:

reine PIMS-Fälle nach der obigen Falldefinition und Bewertung, mit max. einem Kawasaki-Kriterium (als SARS-CoV-2 non-Kawasaki-PIMS [non-KS-PIMS] bezeichnet),
Kawasaki-Syndrom Fälle mit Erfüllen von mind. 2 der 5 Kawasaki-Kriterien (als SARS-CoV-2 Kawasaki-Syndrom [KS] gewertet) und
PIMS-Fälle, die auch mind. 2 der 5 Kawasaki-Kriterien erfüllen (als SARS-CoV-2 PIMS + Kawasaki-Syndrom [KS-PIMS] bezeichnet).

Als interne Kontrolle wurden im PIMS-Survey auch Fälle eines non-SARS-CoV-2 assoziierten Kawasaki-Syndroms [non-SARS-KS] erfasst.


Belgien:



20 Studenten aus Indien, die in Belgien Krankenpflege studieren wollen, sind wahrscheinlich mit der neuen indischen Coronavariante infiziert. Sie sind seit ihrer Ankunft in Belgien vorige Woche in Quarantäne.

Wie ich vom Flurfunk gehört habe (habe leider noch keine 100%ige Quelle), gäbe es schon vier weitere
indische Mutationen.

BFR 22.04.2021

https://brf.be/national/1479247/#comment-106876

edit:

The New York Times - 22. April 2021

https://www.nytimes.com/2021/04/22/opinion/covid-vaccine-kids.html

What Do You Do When the Kids Are Still Unvaccinated?

There will be more than one reasonable way to approach the risks of family activities.

What should those families do this summer and next fall, as they consider sending children to day care, seeing relatives, socializing with friends, eating in restaurants or traveling on airplanes?

The answers will not be easy. Families will make different decisions based on their preferences. There will be more than one reasonable approach.

Some parents will choose to keep their children largely away from indoor social situations until vaccines are available for them. These parents will point out that some children have died from the coronavirus, while a few thousand others have contracted a rare inflammatory condition. These parents will also rightly say that many things about Covid remain mysterious....

..Covid is among the top five causes of death among adults. Among kids, it ranks 10th.
Zuletzt geändert von Monitor am 23. April 2021 18:11, insgesamt 2-mal geändert.
I could write several novels about what I do not know.

Frank N Furter
CoachingZone hat geschrieben:Insofern keine Überraschung.


Was konkret jetzt?

CoachingZone hat geschrieben:Hast Du da schon mehr Daten vorliegen? Ich dachte immer, gerade die ganz jungen Kinder sind besser gegen das Coronavirus gewappnet, weil bei ihnen mehr über das unspezifische Immunsystem läuft...


Für den Wildtyp ja. Aber jetzt gibt es ja erste Hinweise darauf, dass sich bei den Mutanten das Bild ändert. Also insbesondere bei der südafrikanischen und brasilianischen (beides Fluchtmutanten gegen die neutralisierenden Antikörper). In Südafrika und in Indien erkranken jetzt erstmals signifikant mehr Kinder zwischen 0-5 Jahren. Das war auch zu erwarten, leider! Müsste ich jetzt ausschweifiger erklären....

In kürzester Form: Das Alter ist beim Wildtyp das größte Sterberisiko. Viele Alte sterben weil im Alter gleichzeitig zwei Dinge passieren: die Teilungsaktivität der Immunzellen (B-Zellen und T-Zellen) läßt nach, und gleichzeitig versucht das Immunsystem der Alten dies durch eine erhöhte Produktion von Zytokinen auszugleichen. Dadurch kommt es leider häufig erst zu den Überreaktionen bzw. den tödlichen Zytokinstürmen.

Den neuen Mutanten bringen Zytokinstürme von alten Menschen in ihrer Verbreitung nichts. Sie wollen mit Fluchtmutationen den durch Impfstoffe oder Ersterkrankung neu gebildeten Antikörpern ausweichen und durch evolutionäre Mutationen (das sind die richtig gefährlichen), wie bei der B.1.117 z.B. die Reproduktionsrate an Viren steigern. Die indische Variante ist ja leider eine Doppelmutation, sie trägt die B.1.117-Mutation (evolutionär) in sich und die B.1.135 (Flucht, südafrikanische Variante). In der Summe führt das dazu, dass nun viel häufiger die Kinder gefährdet werden, die im Gegensatz zu den Alten eine noch deutlich bessere Teilungsraten bei B- und T-Zellen aufweisen, aber kurzfristig gegen höhere Konzentrationen des Virus anfälliger sind, wenn die Reproduktionsrate von Mutantion zu Mutation immer weiter steigen wird.

Und das Letzteres wiederum mit leider sprichwörtlich tödlicher Sicherheit passieren wird, liegt halt schlicht daran, dass Sars-Cov-2 ja in einer evolutionären Zeitskala eben erst von seinem Zwischenwirt auf uns übergesprungen ist. Das bedeutet, im Moment ist Sars-Vov-2 noch sehr schlecht an uns angepasst und hat noch längst nicht seine Übertragungs- und Reproduktionsraten optimiert! Der ist vielleicht jetzt bei 5% vom Optimum. Je besser die Mutationen sich an uns anpassen, umso stärker werden sie unsere Jüngsten gefährden, weil diese eben noch völlig untrainierte Immunsysteme haben. Es wird also genau dasselbe zu erwarten sein, wie ehemals bei der spanischen Grippe.

Es wird also einen Zeitpunkt geben (den genu zu erfassen wir nicht in der Lage sind), bei dem das Virus plötzlich für Kinder viel gefährlicher sein wird als für 20-60jährige. Das Blöde ist, dass diese Entwicklung gerade durch die Impfung vorangetrieben wird, weil die Impfung Viren mit den Fluchtmutationen stark begünstigen.

Ich weiß, dass Du das überhaupt nicht gerne hörst (und evtl auch nicht glaubst), aber es könnte sich jetzt wirklich noch rächen, dass wir zumindest die kleinen Kinder und Schulkinder, mit ihren bockstark lernfähigen Immunsystemen, nicht erlaubt haben sich am Wildtyp zu trainieren, während wir sie gleichzeitig am Ende der Impfpriorität angesiedelt und ungeimpft gelassen haben. Wenn sich das noch rächen sollte, wäre es ein Desaster. Und deswegen muss man jetzt schon beginnen die Impfpriorisierung umzustellen, denn den Kindernjetzt zu gestatten sich gegen die B.1.117 im Oringial zu immunisieren, dürfe wahrscheinloich schon etwas zu riskant sein. Und wir haben in Deutschland jetzt ja fast nur noch B.1.117, das den harmloseren Wildtyp bereits komplett verdrängt hat.

Plan B
Grasdaggl
@CZ: Ich habe heute hier in der Schweiz meinen Erstimpftermin in 10 Tagen bekommen. Es geht zumindest hier im Aargau für die Ü50 los.
Carpe diem.

CoachingZone
Halbdaggl
Frank N Furter hat geschrieben:
CoachingZone hat geschrieben:Insofern keine Überraschung.


Was konkret jetzt?


Dass schon so viele U60 geimpft worden sind.

Frank N Furter hat geschrieben:
Hast Du da schon mehr Daten vorliegen? Ich dachte immer, gerade die ganz jungen Kinder sind besser gegen das Coronavirus gewappnet, weil bei ihnen mehr über das unspezifische Immunsystem läuft...


Für den Wildtyp ja. Aber jetzt gibt es ja erste Hinweise darauf, dass sich bei den Mutanten das Bild ändert. Also insbesondere bei der südafrikanischen und brasilianischen (beides Fluchtmutanten gegen die neutralisierenden Antikörper). In Südafrika und in Indien erkranken jetzt erstmals signifikant mehr Kinder zwischen 0-5 Jahren. Das war auch zu erwarten, leider! Müsste ich jetzt ausschweifiger erklären....

In kürzester Form: Das Alter ist beim Wildtyp das größte Sterberisiko. Viele Alte sterben weil im Alter gleichzeitig zwei Dinge passieren: die Teilungsaktivität der Immunzellen (B-Zellen und T-Zellen) läßt nach, und gleichzeitig versucht das Immunsystem der Alten dies durch eine erhöhte Produktion von Zytokinen auszugleichen. Dadurch kommt es leider häufig erst zu den Überreaktionen bzw. den tödlichen Zytokinstürmen.

Den neuen Mutanten bringen Zytokinstürme von alten Menschen in ihrer Verbreitung nichts. Sie wollen mit Fluchtmutationen den durch Impfstoffe oder Ersterkrankung neu gebildeten Antikörpern ausweichen und durch evolutionäre Mutationen (das sind die richtig gefährlichen), wie bei der B.1.117 z.B. die Reproduktionsrate an Viren steigern. Die indische Variante ist ja leider eine Doppelmutation, sie trägt die B.1.117-Mutation (evolutionär) in sich und die B.1.135 (Flucht, südafrikanische Variante). In der Summe führt das dazu, dass nun viel häufiger die Kinder gefährdet werden, die im Gegensatz zu den Alten eine noch deutlich bessere Teilungsraten bei B- und T-Zellen aufweisen, aber kurzfristig gegen höhere Konzentrationen des Virus anfälliger sind, wenn die Reproduktionsrate von Mutantion zu Mutation immer weiter steigen wird.

Und das Letzteres wiederum mit leider sprichwörtlich tödlicher Sicherheit passieren wird, liegt halt schlicht daran, dass Sars-Cov-2 ja in einer evolutionären Zeitskala eben erst von seinem Zwischenwirt auf uns übergesprungen ist. Das bedeutet, im Moment ist Sars-Vov-2 noch sehr schlecht an uns angepasst und hat noch längst nicht seine Übertragungs- und Reproduktionsraten optimiert! Der ist vielleicht jetzt bei 5% vom Optimum. Je besser die Mutationen sich an uns anpassen, umso stärker werden sie unsere Jüngsten gefährden, weil diese eben noch völlig untrainierte Immunsysteme haben. Es wird also genau dasselbe zu erwarten sein, wie ehemals bei der spanischen Grippe.

Es wird also einen Zeitpunkt geben (den genu zu erfassen wir nicht in der Lage sind), bei dem das Virus plötzlich für Kinder viel gefährlicher sein wird als für 20-60jährige. Das Blöde ist, dass diese Entwicklung gerade durch die Impfung vorangetrieben wird, weil die Impfung Viren mit den Fluchtmutationen stark begünstigen.

Ich weiß, dass Du das überhaupt nicht gerne hörst (und evtl auch nicht glaubst), aber es könnte sich jetzt wirklich noch rächen, dass wir zumindest die kleinen Kinder und Schulkinder, mit ihren bockstark lernfähigen Immunsystemen, nicht erlaubt haben sich am Wildtyp zu trainieren, während wir sie gleichzeitig am Ende der Impfpriorität angesiedelt und ungeimpft gelassen haben. Wenn sich das noch rächen sollte, wäre es ein Desaster. Und deswegen muss man jetzt schon beginnen die Impfpriorisierung umzustellen, denn den Kindernjetzt zu gestatten sich gegen die B.1.117 im Oringial zu immunisieren, dürfe wahrscheinloich schon etwas zu riskant sein. Und wir haben in Deutschland jetzt ja fast nur noch B.1.117, das den harmloseren Wildtyp bereits komplett verdrängt hat.


Danke für Deine Ausführungen. Muss ich aber leider in einigen Punkten widersprechen.

Zum einen wissen wir nicht, ob Kinder U5 überhaupt in der Lage waren/gewesen sind, Antikörper gegen den Wildtyp zu bilden, wenn sie mit ihm in Kontakt gekommen sind, eben weil unter 5 Jahren vorwiegend das hochaktive UNspezifische Immunsystem die Keimabwehr besorgt.

Zum anderen lässt Du unbeantwortet, wie Du dann den Rest der Bevölkerung (also insbesondere die Eltern oder auch Erzieher und Lehrer) vor der Infektion mit SARS-CoV-2 schützen willst, wenn die infizierten Kinder das in die Familien hineintragen.

Und wir hätten möglicherweise denselben Mutationsdruck hier auch erlebt wie in Brasilien, wo man ja anfangs tatenlos zugesehen und eben nicht geimpft hat. Dort ist die Mutante ja entstanden, weil bereits so viele Menschen eine Ersterkrankung mit dem Wildtyp durchgemacht haben.
Zuletzt geändert von CoachingZone am 23. April 2021 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

CoachingZone
Halbdaggl
Plan B hat geschrieben:@CZ: Ich habe heute hier in der Schweiz meinen Erstimpftermin in 10 Tagen bekommen. Es geht zumindest hier im Aargau für die Ü50 los.


Freue mich für Dich. Wirst Du dann nur einmal geimpft, weil Du bereits infiziert warst???

Hier im Kanton ZH läuft das ganze Procedere äußerst schleppend an. Nach wie vor Ü60 und Gesundheitspersonal sowie Menschen mit Vorerkrankungen.

Böse Zungen, zu denen ich auch gehöre, vermuten ja, dass zunächst die ganze Goldküste über die Hausärzte geimpft werden muss, damit man Theater und Gaststätten wieder mit diesen betuchten Besuchern auslasten kann...
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

RedBlues
Halbdaggl
Ich befürchte, dass wir letztlich jetzt einmal schaffen müssen mit Impfungen Herr der Lage zu werden und in dieser Zeit global Produktionsstätten in nie da gewesenem Umfang errichten müssen, um jedes Jahr die Bevölkerung mit neuen verbesserten Varianten des Impfstoffs versorgen zu können.

Also quasi die heutige Grippe Impfung auf Speed

CoachingZone
Halbdaggl
:nod:

Wird so kommen. Zumindest in den USA und vermutlich auch China, wenn sie die mRNA-Impfstoffe ausspioniert haben. Bei Europa bin ich mir da leider noch nicht so sicher.
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

RedBlues
Halbdaggl
CoachingZone hat geschrieben::nod:

Wird so kommen. Zumindest in den USA und vermutlich auch China, wenn sie die mRNA-Impfstoffe ausspioniert haben. Bei Europa bin ich mir da leider noch nicht so sicher.


ich befürchte das gleiche, und es stimmt mich traurig, denn wir haben in der Vergangenheit doch schon mit Jod Tabletten und ähnlichen Dingen so etwas gemacht. Das fällt für mich unter Katastrophenschutz. Und der darf gerne Geld kosten, alles ist billiger wie nachher dumm aus der Wäsche zu schauen.

CoachingZone
Halbdaggl
Frag nicht. Meine Rede die ganze Zeit. Nämlich dass die Kosten des Lockdowns die einer nationalen Finanzierung der Impfstoffproduktion um ein Vielfaches übersteigen.

Denn a propos Impfstoff:

Finde es bezeichnend, um nicht zu sagen skandalös, dass eine deutsche Firma den ersten tauglichen SARS-CoV-2-Impfstoff entwickelt hat und in Deutschland jetzt "russischer" Impfstoff importiert wird, weil es am "deutschen" Impfstoff mangelt.
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

CoachingZone
Halbdaggl
Und die UEFA hat ihre Pläne für eine neue europäische Virenschleuder gegen alle Pandemiegesetze durchgesetzt.

:puke:

Mein Respekt gilt den Verantwortlichen für Dublin und Bilbao, die sich diesem verantwortungslosen und erpresserischen Verhalten nicht gebeugt haben :!:

Und der Herr Söder soll nie wieder mit seinem bayrischen Sonderweg ankommen...

:puke:
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -


Cantona
Wie sieht's eigentlich aus mit dem digitalen Impfpass??? ...sind ja schliesslich bereits über 20% geimpft in D... kann mal jemand bei Dorothee Baer nachhaken? Danke.


Spielgerät
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Halbdaggl
CoachingZone hat geschrieben:Und die UEFA hat ihre Pläne für eine neue europäische Virenschleuder gegen alle Pandemiegesetze durchgesetzt.

:puke:

Mein Respekt gilt den Verantwortlichen für Dublin und Bilbao, die sich diesem verantwortungslosen und erpresserischen Verhalten nicht gebeugt haben :!:

Und der Herr Söder soll nie wieder mit seinem bayrischen Sonderweg ankommen...

:puke:


Stereotype meets Ahnungslosigkeit.
Die Entscheidung, ob vor Zuschauern gespielt wird, liegt bei der Stadt München und wird abhängig vom Pandemiegeschehen getroffen. München wird rot-grün regiert, dein Söder hat hier also wenig gar nix zu melden. Wenn du die hier stattfindenden Spiele aber einfach boykottierst, bist du immer auf der richtigen Seite :D
"In this world there's two kind of people: Those who have loaded guns and those who dig. And you dig."

CoachingZone
Halbdaggl
Die Ahnungslosigkeit kannst Du gerne in Deinem Spiegel anschauen :!: :!: :!:

Erstens ist das nicht "mein" Söder (wüsste gar nicht weswegen?!)

und

zweitens steht für das Verbot oder Zulassen von Großveranstaltungen (und eine EM-Partie mit über 10000 Zuschauern ist eine solche) vor der Stadt München zunächst das Bundesseuchenschutzgesetz und die bayrische Corona-Verordnung. Erst wenn dort der Spielraum einer Genehmigung drin ist (also bei sehr niedriger Inzidenz) hat die nämlich was zu melden.
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

Goofy
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Grasdaggl
RedBlues hat geschrieben:dieser Zeit global Produktionsstätten in nie da gewesenem Umfang errichten müssen


Es gäbe diese Produktionsstätten schon.
Südafrika, Bangladesh z.B. könnten mRNA produzieren.
Aber die Entwickler aus Europa und Nordamerika rücken nicht raus, wie es funktioniert.

Der Grund ist auch relativ simpel: Im Moment machen sie noch nicht den großen Gewinn, sondern holen ihre Kosten wieder rein.

Wenn zu schnell sehr viel produziert wird - womöglich nicht von den eigenen Produktionsstätten, sondern in anderen, kann es sein, dass sie in zwei, drei Jahren auf dem Impfstoff sitzen bleiben, weil ihn keiner mehr braucht. Entweder, weil man dann überhaupt nicht mehr impfen muss, oder mit dann abgeändertem Impfstoff.

Das Problem gabs schon, z.B. mit der Scchweinegrippe (in kleinerem Ausmaß). Oder bei den Herstellern von Beatmungsgeräten.

Unter Westfalen
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Grasdaggl
CoachingZone hat geschrieben:Die Ahnungslosigkeit kannst Du gerne in Deinem Spiegel anschauen :!: :!: :!:

Erstens ist das nicht "mein" Söder (wüsste gar nicht weswegen?!)

und

zweitens steht für das Verbot oder Zulassen von Großveranstaltungen (und eine EM-Partie mit über 10000 Zuschauern ist eine solche) vor der Stadt München zunächst das Bundesseuchenschutzgesetz und die bayrische Corona-Verordnung. Erst wenn dort der Spielraum einer Genehmigung drin ist (also bei sehr niedriger Inzidenz) hat die nämlich was zu melden.


Dass München nicht auch ausgeschlossen worden ist, hat für mich ein Gschmäggle.
Wurden der UEFA in einem Geheimprotokoll deren Zuschauerquotenforderung als erfüllbar zugesichert?
Oder hat die UEFA die Stadt angefüttert?
Noch wissen wir es nicht, aber bald werden wir es wissen.
Häggor, fliag iebor da Näggor, fliag iebor da Rai, fliag midda drennai