13592 Beiträge

Soll der Bundestag einen neuen Kanzler wählen?

Ja
6
43%
Bin da unschlüssig.
3
21%
Nein, Merz macht gute Arbeit
2
14%
Nein, des machts auch net besser
3
21%
Merz soll die Vertrauensfrage stellen und Neuwahlen ermöglichen
0
 
Keine Ahnung, keine Angabe
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Local Zero
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Grasdaggl
Plan B hat geschrieben:
Goofy hat geschrieben:
Plan B hat geschrieben:Wenn die jetzt resp. mindestens eines davon bei der Wiederholungswahl verloren gehen und sie weiter bei 4,9 % oder weniger bleiben, dann schrumpft der Bundestag entsprechend, da keines der Kriterien für den Einzug als Fraktion in den Bundestag erfüllt ist.



Da laut aktuellen Plänen nicht überall neu gewählt wird, sondern nur in manchen Wahllokalen, ist es rechnerisch nicht möglich, dass die Linke eins der Direktmandate verliert - der Vorsprung ist zu groß.

Die Union will natürlich, dass überall neu gewählt wird.
Also überall in Berlin :)
Abwarten, ob das noch durch Gerichte entschieden wird.


Das mit den Direktmandaten haben sie so im ZDF erzählt. Aber gut, wie vertrauenswürdig die sind, weiss auch keiner. :arr:
Nach allem was ich bislang so mitbekommen habe, vertraue ich Dir diesbezüglich mehr als dem ZDF, ganz klar.
"Ein Wort, Herr! Sag mir nur ein einziges Wort in diesem Elend!" - "Ich sage dir sogar zwei: Guten Appetit!"
-------
"Es gibt keine Lösung. Weil es kein Problem gibt."



Hasenrupfer
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Grasdaggl
Goofy hat geschrieben:Darf ich den Fred umbenennen in ... "Politik in Deutschland", oder so ähnlich? :P


Mach doch einfach, wer soll dich denn daran hindern? Einmal ohne Umfrage, du schaffst das, Tschakka..!

Goofy
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Grasdaggl
i frag ja bloß. Bevors nachher wieder auswerfende Probleme gibt :P

Ohne Umfrage? :|




Edith meint: 1893 Beiträge im Thread (mit dem nächsten).
Umbenennung, jetzt oder nie :P
Zuletzt geändert von Goofy am 15. November 2022 23:22, insgesamt 1-mal geändert.

Local Zero
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Grasdaggl
Goofy hat geschrieben:Aber deine Vertrauensperson vertraut dem ZDF. Was nun? :arr:
Easy:
Plan B muss einfach nur umschalten. Irgendwo wirds schon noch das Gegenteil geben.
:banane:
"Ein Wort, Herr! Sag mir nur ein einziges Wort in diesem Elend!" - "Ich sage dir sogar zwei: Guten Appetit!"
-------
"Es gibt keine Lösung. Weil es kein Problem gibt."







Goofy
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Grasdaggl
Hasenrupfer hat geschrieben:
Goofy hat geschrieben:Ich hab eigentlich befürchtet, dass jetzt niemand den 1894. Beitrag im Thread schreiben will.

Naja :mrgreen:


Bei mir simmer jetzt bei 1904, aber ich hab au niemand auf ignore... :bounce:


:shock:

Bei mir jetzt 1899.
Da schreib ich doch schnell ...





*Disclaimer
1899 Kickers sind scho recht.



Local Zero hat geschrieben:Wo ist der Counter?

Oben.
Links (ob das auf Manipulation hindeutet, kann ich dir nicht sagen)



Local Zero
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Grasdaggl
Dit is ja knorke, wa. Aber die Vertrottelten werden der Unerträglichen eh wieder die Mehrheit sichern. Was sagen denn die Berliner Seggl dazu, herrscht schon Vorfreude?

Im Februar drei Stunden zum Wählen anstehen ist sicher hauptstädtisch geiler als Mitte September.
"Ein Wort, Herr! Sag mir nur ein einziges Wort in diesem Elend!" - "Ich sage dir sogar zwei: Guten Appetit!"
-------
"Es gibt keine Lösung. Weil es kein Problem gibt."

Wundermann
Granadaseggl
Was macht man mit den Wählern die seither verstorben sind, alle CDU?
Dürfen Jungwähler die damals nicht wahlberechtigt waren auch ran?
Dafür gibts bestimmt irgendwelche Paragrafen die neue Formfehler kreieren können.

Local Zero
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Grasdaggl
Wundermann hat geschrieben:Was macht man mit den Wählern die seither verstorben sind, alle CDU?.

Wo ist der Unterschied zu lebenden CDU-Wählern?
"Ein Wort, Herr! Sag mir nur ein einziges Wort in diesem Elend!" - "Ich sage dir sogar zwei: Guten Appetit!"
-------
"Es gibt keine Lösung. Weil es kein Problem gibt."

Seren Dipity
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Schoofseggl
@Wundermann

Rechtlich ist es eine Wahlwiederholung. So endet beispielsweise auch die Legislaturperiode weiterhin 5 Jahre nach der Wahl vom 26.09.2021. Neuwahlen dürften ohnehin nur der Berliner Senat mit 2/3-Mehrheit beschließen.

Pragmatisch wird es aber eine Neuwahl, weil Wähler inzwischen verstorben sind, innerhalb der Wahlbezirke umgezogen sind, Wähler aus Berlin weg- oder neu hinzugezogen sind. Und auch Erstwähler, die inzwischen wahlberechtigt wurden, dürfen bei der anstehenden Wahl nun wählen.

Ich bin gespannt, wie das BVerfG nun über die Bundestagswahlen entscheiden wird. Es wäre kaum nachvollziehbar für die Menschen, wenn ein und dieselben Probleme bei der Wahl, zu unterschiedlichen Beurteilungen über die Rechtmäßigkeit durch die beiden Verfassungsgerichte führen würden.


letzterschwob
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Granadaseggl
Das Abgeordnetenhaus kann noch seine Auflösung beschließen, um eine normale Neuwahl für 5 Jahre herbeizuführen, was nicht nur sinnvoll ist, sondern auch alternativlos sein dürfte.
... weil diese Mannschaft 1.000 Mal besser ist als Wehrle es verdient.

Ok, Goofy.