Eine Ergänzung
Die Finanzierung des Umbaus zu den ursprünglichen Kosten, ganz offiziell.
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... Q33mCLag6l
Vorhaben
1. Die Mercedes Benz Arena bedarf zum Teil einer Modernisierung der vorhandenen Bausubstanz.
Dies gilt insbesondere für die Haupttribüne, die der älteste Teil des Stadions ist. Zudem
entspricht die Mercedes Benz Arena in weiten Teilen baulich und technisch nicht mehr
den internationalen Anforderungen und Maßstäben für vergleichbare multifunktionale Fußballstadien.
Im Zuge der strategischen Überlegungen zur Zukunftsfähigkeit der Mercedes Benz Arena
hat die VfB AG die Vision „Arena 24“ erarbeitet. Im Zuge der Vision Arena 24 soll insbesondere
die Haupttribüne grundsätzlich modernisiert werden. Daneben sind die Erneuerung
und Modernisierung der vorhandenen Sicherheits- und technischen Einrichtungen Bestandteil
der Vision Arena 24.
Die Gesamtinvestitionskosten für die Umsetzung der Vision Arena 24 werden sich voraussichtlich
auf ca. EUR 65 Millionen belaufen.
2. Die VfB AG und die Landeshauptstadt Stuttgart haben ein gemeinsames Interesse an der
Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Mercedes Benz Arena. Sie beabsichtigen daher die
Vision Arena 24 umzusetzen und gemeinsam mit der Stadion KG zu finanzieren. Hierfür soll
die bestehende und bewährte Vertrags- und Gesellschaftsstruktur der Stadion KG und der
atypisch stillen Gesellschaft genutzt werden.
B.
Finanzierungsvereinbarung zur Modernisierung
der Mercedes Benz Arena (Arena 24)
I.
Gesamtinvestitionskosten, Finanzierungsanteile
1. Die an dieser Vereinbarung Beteiligten gehen davon aus, dass sich die Gesamtinvestitionskosten
für die Umsetzung der Vision Arena 24 auf ca. EUR 65 Millionen belaufen werden.
2. Zur Finanzierung werden die an dieser Vereinbarung Beteiligten folgende Finanzierungsbeiträge
leisten:
2.1 Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet bei der Stadion KG nach näherer Maßgabe des
nachstehenden Abschnitt II. einen Baukostenzuschuss in Höhe von EUR 20 Millionen
2.2 die VfB AG leistet im Rahmen der atypisch stillen Gesellschaft nach näherer Maßgabe
des nachstehenden Abschnitt III. an die Stadion KG eine Einlage von EUR 22,5 Millionen;
2.3 der verbleibende Teil der Gesamtinvestitionskosten von EUR 22,5 Millionen wird über
ein von der Stadion KG abzuschließendes Finanzierungsdarlehen dargestellt. Das Finanzierungsdarlehen
soll eine Laufzeit von 20 Jahren und eine Tilgung von 5 % p.a.
haben;
2.4 die im Pachtvertrag Stadion vereinbarte Grundpacht wird nach näherer Maßgabe des
nachstehend in Abschnitt V. um eine Million EUR je Pachtjahr erhöht.
II.
Baukostenzuschuss Landeshauptstadt Stuttgart
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet bei der Stadion KG einen Baukostenzuschuss in
Höhe von EUR 20 Millionen.
2. Der Baukostenzuschuss ist nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß nachstehendem
Abschnitt VIII. wie folgt zur Zahlung fällig:
2.1. in Höhe eines Teilbetrags von EUR 5 Mio. am 2. Januar 2021;
2.2 der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 15 Mio. am 2. Januar 2022.
III.
Einlage VfB AG
1. Die VfB AG leistet als stiller Gesellschafter bei der Stadion KG eine weitere Einlage in Höhe
von EUR 22,5 Millionen und erhöht damit ihre Einlage als stiller Gesellschafter. Hierzu wird
die Höhe der stillen Beteiligung im Sinne von § 1 Abs. 1 des Vertrags über die atypisch stille
Gesellschaft mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2020 von EUR 27 Mio. um EUR 22,5 Mio.
auf EUR 49,5 Mio. erhöht. Ab dem Geschäftsjahr 2020 bedeutet Einlage im Sinne des Vertrags
über die atypisch stille Gesellschaft somit der erhöhte Einlagebetrag von EUR 49,5
Mio.
2. Der Einlagebetrag wird in voller Höhe dem Einlagekonto des stillen Gesellschafters nach
Maßgabe von § 2 Abs. 1 lit. a) des Vertrags über die atypisch stille Gesellschaft gutgebracht.
Der derzeit bestehende Negativsaldo auf dem Verlustkonto reduziert sich demgemäß um
den Einlagebetrag
3. Die Einlage der VfB AG ist entsprechend dem als Anlage 1 beiliegenden Zahlungsplan zu
erbringen. Die jeweiligen Raten werden entsprechend dem Zahlungsplan fällig.
Die VfB AG übersendet der Stadion KG spätestens am 31. Dezember 2019 eine [Bankbürgschaft
/ Finanzierungsbestätigung] der finanzierenden Banken über den Einlagebetrag.
4. Der Vertrag über die atypisch stille Gesellschaft ist entsprechend den vorstehenden Ziffern
1 bis 3 durch einen Nachtrag anzupassen. Dabei ist die Mindestlaufzeit der stillen Gesellschaft
entsprechend der neuen Mindestlaufzeit des Pachtvertrags Stadion und des Erbbaurechtsvertrages
auf den 30. Juni 2054 zu verlängern. Im Übrigen gilt der Vertrag über die
atypisch stille Gesellschaft unverändert fort.
IV.
Erbbaurechtsvertrag
Die Landeshauptstadt Stuttgart und die Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG werden einen
Nachtrag zum Erbbaurechtsvertrag abschließen und diesen entsprechend notariell beurkunden
und im Grundbuch eintragen lassen.
V.
Pachtvertrag Stadion
1. Die im Pachtvertrag Stadion in Abschnitt B. Nr. 6 Abs. 2 vereinbarte Grundpacht wird von
EUR 5,335 Millionen auf EUR 6,335 Millionen je Pachtjahr erhöht. Die geänderte Grundpacht
gilt erstmalig ab dem Pachtjahr, das am 1. Juli 2024 beginnt (nachstehend „Pachtänderungszeitpunkt“).
Der vorstehende Erhöhungsbetrag von EUR 1 Mio. wird von der Indexierung
nach Abschnitt B. Nr. 6 Abs. 2 Satz 3 des Pachtvertrags Stadion ausgenommen.
2. Die Laufzeit des Pachtvertrags Stadion wird bis zum 30. Juni 2054 verlängert.
3. Im Falle eines Projektabbruchs (vgl. nachstehend Abschnitt VII.), entfällt die Erhöhung der
Grundpacht. Im Falle einer Fortsetzung des Projekts in modifizierter Form (vgl. nachstehend
Abschnitt VII.) ist auch die Erhöhung der Grundpacht einvernehmlich anzupassen.
4. Die Vertragsparteien des Pachtvertrags Stadion werden die vorstehend unter Ziffer 1 bis 2
genannten Änderungen noch gesondert in einem schriftformgerechten Nachtrag zum
Pachtvertrag Stadion niederlegen.
Die Finanzierung des Umbaus zu den ursprünglichen Kosten, ganz offiziell.
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... Q33mCLag6l
Vorhaben
1. Die Mercedes Benz Arena bedarf zum Teil einer Modernisierung der vorhandenen Bausubstanz.
Dies gilt insbesondere für die Haupttribüne, die der älteste Teil des Stadions ist. Zudem
entspricht die Mercedes Benz Arena in weiten Teilen baulich und technisch nicht mehr
den internationalen Anforderungen und Maßstäben für vergleichbare multifunktionale Fußballstadien.
Im Zuge der strategischen Überlegungen zur Zukunftsfähigkeit der Mercedes Benz Arena
hat die VfB AG die Vision „Arena 24“ erarbeitet. Im Zuge der Vision Arena 24 soll insbesondere
die Haupttribüne grundsätzlich modernisiert werden. Daneben sind die Erneuerung
und Modernisierung der vorhandenen Sicherheits- und technischen Einrichtungen Bestandteil
der Vision Arena 24.
Die Gesamtinvestitionskosten für die Umsetzung der Vision Arena 24 werden sich voraussichtlich
auf ca. EUR 65 Millionen belaufen.
2. Die VfB AG und die Landeshauptstadt Stuttgart haben ein gemeinsames Interesse an der
Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Mercedes Benz Arena. Sie beabsichtigen daher die
Vision Arena 24 umzusetzen und gemeinsam mit der Stadion KG zu finanzieren. Hierfür soll
die bestehende und bewährte Vertrags- und Gesellschaftsstruktur der Stadion KG und der
atypisch stillen Gesellschaft genutzt werden.
B.
Finanzierungsvereinbarung zur Modernisierung
der Mercedes Benz Arena (Arena 24)
I.
Gesamtinvestitionskosten, Finanzierungsanteile
1. Die an dieser Vereinbarung Beteiligten gehen davon aus, dass sich die Gesamtinvestitionskosten
für die Umsetzung der Vision Arena 24 auf ca. EUR 65 Millionen belaufen werden.
2. Zur Finanzierung werden die an dieser Vereinbarung Beteiligten folgende Finanzierungsbeiträge
leisten:
2.1 Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet bei der Stadion KG nach näherer Maßgabe des
nachstehenden Abschnitt II. einen Baukostenzuschuss in Höhe von EUR 20 Millionen
2.2 die VfB AG leistet im Rahmen der atypisch stillen Gesellschaft nach näherer Maßgabe
des nachstehenden Abschnitt III. an die Stadion KG eine Einlage von EUR 22,5 Millionen;
2.3 der verbleibende Teil der Gesamtinvestitionskosten von EUR 22,5 Millionen wird über
ein von der Stadion KG abzuschließendes Finanzierungsdarlehen dargestellt. Das Finanzierungsdarlehen
soll eine Laufzeit von 20 Jahren und eine Tilgung von 5 % p.a.
haben;
2.4 die im Pachtvertrag Stadion vereinbarte Grundpacht wird nach näherer Maßgabe des
nachstehend in Abschnitt V. um eine Million EUR je Pachtjahr erhöht.
II.
Baukostenzuschuss Landeshauptstadt Stuttgart
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet bei der Stadion KG einen Baukostenzuschuss in
Höhe von EUR 20 Millionen.
2. Der Baukostenzuschuss ist nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß nachstehendem
Abschnitt VIII. wie folgt zur Zahlung fällig:
2.1. in Höhe eines Teilbetrags von EUR 5 Mio. am 2. Januar 2021;
2.2 der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 15 Mio. am 2. Januar 2022.
III.
Einlage VfB AG
1. Die VfB AG leistet als stiller Gesellschafter bei der Stadion KG eine weitere Einlage in Höhe
von EUR 22,5 Millionen und erhöht damit ihre Einlage als stiller Gesellschafter. Hierzu wird
die Höhe der stillen Beteiligung im Sinne von § 1 Abs. 1 des Vertrags über die atypisch stille
Gesellschaft mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2020 von EUR 27 Mio. um EUR 22,5 Mio.
auf EUR 49,5 Mio. erhöht. Ab dem Geschäftsjahr 2020 bedeutet Einlage im Sinne des Vertrags
über die atypisch stille Gesellschaft somit der erhöhte Einlagebetrag von EUR 49,5
Mio.
2. Der Einlagebetrag wird in voller Höhe dem Einlagekonto des stillen Gesellschafters nach
Maßgabe von § 2 Abs. 1 lit. a) des Vertrags über die atypisch stille Gesellschaft gutgebracht.
Der derzeit bestehende Negativsaldo auf dem Verlustkonto reduziert sich demgemäß um
den Einlagebetrag
3. Die Einlage der VfB AG ist entsprechend dem als Anlage 1 beiliegenden Zahlungsplan zu
erbringen. Die jeweiligen Raten werden entsprechend dem Zahlungsplan fällig.
Die VfB AG übersendet der Stadion KG spätestens am 31. Dezember 2019 eine [Bankbürgschaft
/ Finanzierungsbestätigung] der finanzierenden Banken über den Einlagebetrag.
4. Der Vertrag über die atypisch stille Gesellschaft ist entsprechend den vorstehenden Ziffern
1 bis 3 durch einen Nachtrag anzupassen. Dabei ist die Mindestlaufzeit der stillen Gesellschaft
entsprechend der neuen Mindestlaufzeit des Pachtvertrags Stadion und des Erbbaurechtsvertrages
auf den 30. Juni 2054 zu verlängern. Im Übrigen gilt der Vertrag über die
atypisch stille Gesellschaft unverändert fort.
IV.
Erbbaurechtsvertrag
Die Landeshauptstadt Stuttgart und die Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG werden einen
Nachtrag zum Erbbaurechtsvertrag abschließen und diesen entsprechend notariell beurkunden
und im Grundbuch eintragen lassen.
V.
Pachtvertrag Stadion
1. Die im Pachtvertrag Stadion in Abschnitt B. Nr. 6 Abs. 2 vereinbarte Grundpacht wird von
EUR 5,335 Millionen auf EUR 6,335 Millionen je Pachtjahr erhöht. Die geänderte Grundpacht
gilt erstmalig ab dem Pachtjahr, das am 1. Juli 2024 beginnt (nachstehend „Pachtänderungszeitpunkt“).
Der vorstehende Erhöhungsbetrag von EUR 1 Mio. wird von der Indexierung
nach Abschnitt B. Nr. 6 Abs. 2 Satz 3 des Pachtvertrags Stadion ausgenommen.
2. Die Laufzeit des Pachtvertrags Stadion wird bis zum 30. Juni 2054 verlängert.
3. Im Falle eines Projektabbruchs (vgl. nachstehend Abschnitt VII.), entfällt die Erhöhung der
Grundpacht. Im Falle einer Fortsetzung des Projekts in modifizierter Form (vgl. nachstehend
Abschnitt VII.) ist auch die Erhöhung der Grundpacht einvernehmlich anzupassen.
4. Die Vertragsparteien des Pachtvertrags Stadion werden die vorstehend unter Ziffer 1 bis 2
genannten Änderungen noch gesondert in einem schriftformgerechten Nachtrag zum
Pachtvertrag Stadion niederlegen.

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