Bei dem Mauturteil haben die Kläger (Österreich und die Niederlande) vorgebracht, dass (überwiegend) nur Deutsche von der Steuerentlastung bei der KfZ-Steuer profitieren und deshalb nur Nichtdeutsche durch die Erhebung der Maut von Mehrkosten betroffen seien. Dies sei Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Dagegen haben Deustchland und Dänemark vorgebracht, dass im Gegenteil durch die Senkung der KfZ-Steuer und Umstellung auf Mautfinanzierung eine bestehende Diskriminierung bei der Finanzierung der deutschen Fernstrassen beseitigt würde, weil Nichtdeutsche in erheblichem Umfang diese zwar bislang nutzten, aber nichts zu ihrer Finanzierung beitrügen. So die beiden Standpunkte in stark verkürzter Form. Ich bin jetzt mal gespannt, ob einer von den ganz besonders klugen Seggln, die immer schon wussten, auf welche Seite sich der EuGH schlagen würde, mir in einfachen Worten erklären könnte, warum er so entschieden hat und nicht anders.