thosn hat geschrieben:Das Urteil ist sicherlich nicht so verwunderlich, wie das 10-Sekunden-Urteil der italienischen Richter (was auch zeigt, dass Richter einen Ermessensspielraum haben und juristische Gesetze keine physikalischen Gesetze sind), aber erstaunlich ist es allemal.
Nochmal zum ganz langsam mitlesen, die Handlungen im Renner Fall beruhen auf GEGENSEITIGKEIT! In Italien, soweit ich es damals gelesen habe, hat die Schülerin keinerlei Einverständnis zum Angrabschen gegeben, sondern war total überrascht als der Hausmeister sie angefasst hat. Laut den Überwachungsvideos soll die Frau, moment:
Darauf ist laut dem Richter wieder nur „einverständliches Geschmuse“ zu sehen. Die Polizeibeamtin sagte, sie habe nach dem Vorfall vor der Tür Ekel empfunden. Der Richter analysiert die Aufnahme. „Kein Ekel, gar kein Ekel, das Gegenteil von Ekel.“ Das habe er gesehen. Zudem habe die Frau Erinnerungslücken gehabt, die unglaubwürdig seien. Auch sei sie nach dem Zwischenfall vor die Tür „total entspannt“ zurückgekehrt ins Lokal.
Ist der Unterschied denn so schwer zu verstehen? Wenn beide es wollen, ist es keine Nötigung. Wenn eine Person es NICHT will, dann ist es Nötigung!
Der Angeklagte hatte nachweislich Bilder seines Genitals bereits schon anderen Anwärterinnen geschickt und diese damit belästigt.
Und was hat das mit dem aktuellen Prozess zu tun? Es geht um die Frage, ob er sie im vorliegenden Fall genötigt hat oder nicht. Ob er ein sexistisches **** ist, der seine Vorgesetztenstellung gezielt ausnutzt, das kann man in einem Dienstaufsichtsverfahren klären, aber für den Fall der Nötigung spielt das doch absolut keine Rolle. Hier werden teilweise populistisch Sachen vermischt, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.
Er hat also bereits bewiesen, dass er als Vorgesetzer kaum taugt und seine Position nutzt, um Frauen sexuell zu erpressen.
Und nochmal, was hat das mit dem aktuellen Prozess zu tun? In einem Prozess kann man natürlich schauen, ob es in der Vergangenheit schon ähnlich gelagerte Sachen gegeben hat, aber nicht jeder, der ein Dickpic verschickt, erpresst auch gleich Frauen bzgl. sexueller Nötigung. Und die entscheidende Frage ist und bleibt: hat eine Nötigung stattgefunden, also hat er etwas GEGEN DEN WILLEN DER FRAU gemacht? Das Gericht sagt anhand der Videoaufnahmen nein, es geht Aussage gegen Aussage, es gibt noch weitere zweifelhafte Aussagen der Frau, etwa zu der Rolle des verheirateten Kollegen, also, auf welcher Grundlage soll man ihn denn verurteilen? Weil er seine Stellung ausgenutzt hat, um Vorteile bei seiner Kollegin zu haben? Gut, dann muss man das auch entsprechend anklagen, also "Vorteilsnahme eines Vorgesetztenverhältnisses zum Ziele sexueller Anbahnung" (Hilfe @Nilk, gibt es sowas überhaupt?), aber NICHT sexuelle Nötigung, und genau darum ging es im Prozess.
Meine Fresse, das hat ja schon fast BILD Niveau hier.
Die Anwärterin, die ihn jetzt anzeigte, hat seine Erpressungsversuche auch noch per Sky-Video-Mitschnitt aufgezeichnet, die dem Gericht vorlagen.
Poste mal bitte einen Link, das würde ich mir gerne mal durchlesen, zur Meinungsbildung muss man alle vorliegenden Fakten berücksichtigen, nicht dass ich sogar noch meine Meinung etwas revidieren muss.