Die Nebelkerzen, die da zum Teil gezündet werden, sind ebenfalls erstaunlich. Da war zunächst dieser Kommentar aus der NZZ von Wolfssohn (
https://www.nzz.ch/meinung/aiwanger-die ... ld.1753267). Völlig aus der Hüfte geschossen, viele Fakten unbekannt oder gar falsch, dazu eine ganze Menge Verschwörungsgeschwurbel. Der Autor hält übrigens Folter im Kampf gegen Terrorismus für legitim, nur um den mal so ganz grob einzuordnen. Das war selbst für NZZ-Verhältnisse ein merkwürdiges Traktat, aber natürlich ein gefundenes Fressen für diejenigen, die sich nicht inhaltlich mit Aiwanger beschäftigen wollen.
Auch bei den Juristen schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen. Natürlich kommen sofort solche Untoten wie Ralf Höcker (nicht: Höcke) oder Joachim Steinhöfel aus ihren Löchern gekrochen. Letzterer vertritt mit dick aufgeblasenen Backen, dass die Paywall-Geschichte natürlich gegen den Pressekodex verstoßen würde. Weil man ja einem Delinquenten Gelegenheit geben muss, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Auf Hinweise auf LinkedIn, dass Aiwanger 3x Gelegenheit hatte, und woraus sich seine steile These denn ergeben würde (im Pressekodex findet sich dazu nix, und ob sich das aus der journalistischen Sorgfaltspflicht ableiten lässt, leuchtet - anders als bei der Möglichkeit der Stellungnahme - jedenfalls nicht unmittelbar ein) reagiert der natürlich pissig, klar. Finde ich auch irgendwie ulkig - einerseits dickhodig die Möglichkeit der Stellungnahme einzufordern, im eigenen Fall dann auf Nachfrage lieber doch keine weitere Begründung zu geben.
Oder Höcker: als der Spiegel titelte "Aiwangers Bruder gibt sich als mutmaßlicher Autor zu erkennen" fing der an im schönen Lehrerduktus zu schwadronieren, dass es "Aiwangers Bruder gibt sich als Autor zu erkennen" heißen müsste. Der Spiegel sei halt kein objektives journalistisches Medium (mehr). Ist von dem Vogel hochmanipulativ, weil das "zu erkennen geben" impliziert, dass der Aiwanger-Helmut wirklich der Täter war. Und auch wenn "mutmaßlich" in der Tat nicht ganz sauber ist, so gibt es zumindest zu erkennen, dass es hier einen Unsicherheitsfaktor gibt. [Richtig wäre natürlich: Aiwangers Bruder BEHAUPTET, der Autor zu sein]. Zudem geht es nicht um eine Anklageschrift, sondern um eine Überschrift in einem Internetartikel. Man muss schon wirklich kreativ sein, um hier Eskalationspotential zu finden.
Es gibt auf LinkedIn übrigens tatsächlich Juristen, die in diesem Kontext von einem "falschen Zitat" sprechen. In einem Fall mit dem schönen, brastigen "Davon rücke ich nicht ab!" Auf meinen Hinweis, dass das kein Zitat sei und man sich doch wohl zumindest auf juristische Erstsemestergrundlagen einigen könnte, hat er mich dann geblockt.

Es ist wirklich bemerkenswert, was von allen Seiten für Scheingefechte angezettelt werden, um sich ja nicht zu Aiwanger äußern zu müssen. Und viele Leute scheinen das von wegen "journalistisches Desaster" und "Schmierblatt" tatsächlich zu glauben. Das ist bedenklich. Aber es scheint zu klappen.