Wer möchte darüber streiten, was ein Anschlussvertrag ist und unter welchen Bedingungen man einen braucht? Ich hätte Zeit.
Meine neueste Theorie: wenn man eine Option vereinbart, die automatisch in Kraft tritt, zum Beispiel nach 20 Einsätzen, hat man theoretisch bis kurz vor dem 20. Einsatz Zeit, einen Vertrag auszuhandeln – oder man müsste den Spieler nach dem 19. Einsatz aus dem Kader streichen, bis man was vereinbart hat. Ist zwar bescheuert, unprofessionell und für alle Seiten unbefriedigend, aber denkbar.
Der neuste Twist in dieser Story ist nämlich, dass fake Danny Galm sagt, die 9 Millionen für Guirassy seien eine Kaufverpflichtung gewesen.
Frage wäre dann aber: wie soll Rennes einer automatischen Option = Kaufverpflichtung zustimmen, wenn der Spieler nicht zu Beginn der Leihe zusagt, im Falle eines Falles auch zu wechseln? Selbst wenn der VfB bereit war, so ein Risiko einzugehen: Guirassy wäre im Zweifel dann in Rennes wieder auf der Matte gestanden, obwohl die eigentlich 9 Millionen ausgehandelt hatten und womöglich auch schon verplant und ausgegeben hätten.
Können sie mir alle folgen?
Ergo: Kaufverpflichtung ohne Anschlussvertrag geht eigentlich nicht – und das kann man eigentlich auch nicht auf eigene Kappe “versäumen”, weil der andere Verein die Garantie haben will, dass das gegebenenfalls auch klappt.
Andersrum, normale Leihe mit optionaler Kaufoption, die der neue Verein ziehen kann, aber nicht muss: Vertrag muss vor Ablauf der Leihe fertig werden, aber eben nicht unbedingt viel früher, und schon gar nicht zu Beginn der Leihe. Ganz normal und üblich.