- Spielgerät
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- Granadaseggl
Spielgerät hat geschrieben:Tamasi hat geschrieben:Es war nicht der alleinige Grund. Eher wohl der Anlass, der Tropfen, der das Fass... Kommt jetzt drauf an, was in diesem Fass genau drin war.
Einen Geschäftsführer musst du zwar nicht abmahnen wie einen Arbeitnehmer. Aber der Grund für die fristlose Kündigung - bei Bobic waren es wohl unter anderem irgend welche gut dotierten Verträge, mit denen er Spezl bedacht hat - darf dir maximal 2 Wochen bekannt sein. Danach ist das Kündigungsrecht verwirkt, wie der Jurist sagt. Wenn es stimmt, dass Hertie schon einige Wochen vor der Äußerung überlegt hat, Bobic wegen der "anderen Gründe" zu kündigen, dann war die 2 Wochen-Frist längst überschritten. Und die Beleidigung gegenüber dem Reporter wurde nur als Vorwand genutzt, um sich von ihm zu trennen. Genau so wird es sein Anwalt darstellen. Ich bleibe dabei
Das wird teuer für Hertha.
Wie vorhergesagt: Hertha hat (in der ersten Instanz) sang- und klanglos gegen Bobic verloren. Kündigung unwirksam, teure Abfindung fällig. Jetzt können sie zwar noch in Berufung gehen, das wird ihnen aber auch nichts nutzen. Himmel, wie kann man so blöd sein. Na ja, die sind ja nicht von ungefähr pleite.
Es bringt jetzt gar nichts, mit dem Kopf die rote Laterne einzuhauen
- Fabian Seneca Wohlgemuth -