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Das soll jetzt kein Aufruf zu Ragebait, sondern eine Bitte sein: Man erkläre mir, warum das - angesichts der Vorgeschichte des Täters - eine angemessene Strafzumessung ist:
Unter Drogen und ohne Führerschein raste ein 23-Jähriger über eine Bundesstraße, filmte sich dabei für Social Media und fuhr einen anderen Mann tot. Nun hat das Amtsgericht Bruchsal den Mann wegen eines verbotenen Autorennens zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
Der Angeklagte sei viel zu schnell gefahren - und das nicht zum ersten Mal, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Ein Mensch habe sein Leben verloren und ein anderer, der Beifahrer des 23-Jährigen, sei schwer verletzt worden. Auch sei der Angeklagte schon früher wegen Drogenbesitzes und des Fahrens ohne Führerschein auffällig gewesen, was strafverschärfend hinzukomme. Sein Geständnis sei dem Mann jedoch zugutezuhalten.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe über seinen Verteidiger gleich zum Prozessauftakt vollumfänglich eingeräumt. Er empfinde tiefe und aufrichtige Reue und ihm sei bewusst, dass er das von ihm verursachte Leid nicht wiedergutmachen könne, hieß es in der von seinem Anwalt verlesenen Erklärung.
"Ein Wort, Herr! Sag mir nur ein einziges Wort in diesem Elend!" - "Ich sage dir sogar zwei: Guten Appetit!"
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"Es gibt keine Lösung. Weil es kein Problem gibt."