Spielgerät hat geschrieben:Wer den Unterschied zwischen der Enteignung in Garzweiler und der geplanten Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin nicht versteht und dann anderen Dummheit, Unkenntnis des GG und Unfähigkeit zur Bedienung von KI unterstellt, der ... hmmm ... begibt sich mindestens auf dünnes Eis. Ganz dünnes.
Najaaaa...
Friedrich Merz hat geschrieben:."Es geht vor allem darum, an die internationalen Investoren eine klare Botschaft zu senden, die da lautet: Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum."
Grundgesetz Art. 15 hat geschrieben:„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
https://www.fr.de/politik/merz-gegen-li ... 03382.html
Frankfurter Rundschau hat geschrieben: Konflikt mit Bund zeichnet sich ab: Experten zweifeln an Enteignungsverbot
Ob Merz mit seinem Vorhaben Erfolg haben wird, scheint Experten zufolge unwahrscheinlich. So sieht Christoph Degenhart „verfassungsrechtlich einige Risiken“ beim Plan der Bundesregierung. Fraglich sei die Zuständigkeit des Bundes statt der Länder, sagte der Verfassungsrechtler der Nachrichtenagentur AFP. „Wenn man die aber bejaht, ist die reine Negativgesetzgebung – zu sagen, die Länder dürfen nicht vergesellschaften – wiederum problematisch.“
Der Staatsrechtler Joachim Wieland zweifelt ebenfalls die Gesetzgebungskompetenz des Bundes an. Als noch „schwerwiegender“ erachtet er aber, „dass Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes prinzipiell zulässig sind“. Der AFP sagte er: „Um das zu ändern, müsste der Bund auch das Grundgesetz ändern.“ Dazu gibt es aber aktuell wohl keine politischen Mehrheiten.



