Nilkheimer hat geschrieben:Die "korrekte Auslegung von Recht" kommt hier an ihre Grenze bzw. ihr Ende, und DAS ist gerade der Witz.
Eben.
Was bleibt, ist doch dann - juristisch gesehen - allein das normative Element (Gesetz), welches die Abwägung von Menschenleben eben nicht vorsieht. Feststellung eines gesetzwidrigen Handelns *edit und die Bemessung der Strafe*. Fertig. Punkt.
Die Diskussionsebene liegt doch hier eindeutig beim Gesetzgeber bzw. der Ethikkommission.
Zuletzt geändert von cordoba am 18. Oktober 2016 13:40, insgesamt 2-mal geändert.
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