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Goofy
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Grasdaggl
higgi hat geschrieben:
CoachingZone hat geschrieben:
Es gab also insgesamt 4 mal eine Weitergabe von Daten, davon die letzte im Oktober 2018 nach Inkrafttreten der DSGVO und zu einer Zeit, als Hitzlsperger schon im Präsidium saß.

Oha
Das war mir gar nicht klar dass das DER Schlittenhardt ist, der bei dem STR Podcast gesungen hat.
Also wusste Hitzl über die Datenweitergabe Bescheid, bzw. dürfte nicht komplett Ahnungslos sein


Zwecks Hitzlsperger:
Da macht jemand beim VfB seit einiger Zeit etwas, das man nicht tun sollte. Und über das man auch nicht reden sollte (wenn man es doch tut).

Hitzlsperger wurde im Dezember 2017 ins Präsidium gewählt, war davor 6 Monate kommissarisch dabei.
Die ersten Datenweitergaben waren 2016.

Die Frage ist halt auch folgende: Meint ihr, wird da im Präsidium 2018 nochmal drüber diskutiert? Wird über sowas überhaupt offiziell an einer Sitzung diskutiert?
Wird der Neuling eingeweiht? Kapiert der sofort, dass da was nicht legal ist? (je nach dem, wie ausführlich drüber gesprochen wird).



Ich habe nichts gegen vorschnelle Vorverurteilungen :mrgreen: - aber wollen wir in dem Fall nicht noch eine Weile abwarten? :cyclops:
linksgrünversifft - was davon weit entfernt ist, ist Ironie, Sarkasmus und schlechter Humor


CoachingZone
Halbdaggl
Goofy hat geschrieben:Ich habe nichts gegen vorschnelle Vorverurteilungen :mrgreen: - aber wollen wir in dem Fall nicht noch eine Weile abwarten? :cyclops:


Ich hatte mit meinem Post nicht vor, Hitzlsperger vorzuverurteilen. Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass er beim zeitlich letzten Fall - übrigens auch derjenige, der eventuell strafwürdig ist - bereits in einer Führungsposition im e.V. saß.
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

Frank N Furter
CoachingZone hat geschrieben:Ich hatte mit meinem Post nicht vor, Hitzlsperger vorzuverurteilen. Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass er beim zeitlich letzten Fall - übrigens auch derjenige, der eventuell strafwürdig ist - bereits in einer Führungsposition im e.V. saß.


Auch vor Inkrafttreten der DSGVO war eine Datenweitergabe an Dritte ohne Zustimmung der Person dessen Daten weitergegeben werden sollen strafbar! Die Strafe war nur geringer. Jetzt ist das mit bis zu einem Jahr Haft bewährt.

Durch die DSGVO hat sich auch noch geändert, dass jetzt auch der Datenempfänger Verantwortung trägt und strafbar ist (Schlittenhard muss sich also auch schon mal warm anziehen, wegen der letzten Weitergabe). Außerdem bedarf es seit dem 25.05.2018 einer ganz genauen Zweckbestimmung für was die Daten verwendet werden sollen.

Die erste Frage die es wegen des Datenschutzes zu klären gälte, wäre die, zu was denn die Mitglieder jemals zugestimmt haben, was mit ihren Daten gemacht werden darf. Falls sie überhaupt im Kleingedruckten zu etwas zugestimmt haben (informed consent).

Warum wird eigentlich nicht wegen Veruntreuung ermittelt? Dieser Schlittenhard bekommt 700.000 €. Wofür? Hat ein Verein keine Vergabe-Richtlinien? Müssen Aufträge nicht ausgeschrieben werden? So wie sich das jetzt in Deiner Aufstellung liest, hat doch der Schlittenhard eher nichts gemacht, wofür man 700.000 € normaler Weise verlangen könnte?

Iron
Grasdaggl
Frank N Furter hat geschrieben:Warum wird eigentlich nicht wegen Veruntreuung ermittelt? Dieser Schlittenhard bekommt 700.000 €. Wofür? Hat ein Verein keine Vergabe-Richtlinien? Müssen Aufträge nicht ausgeschrieben werden? So wie sich das jetzt in Deiner Aufstellung liest, hat doch der Schlittenhard eher nichts gemacht, wofür man 700.000 € normaler Weise verlangen könnte?


Wenn man bedenkt woher der kam ... wie er seinen Weg zum VfB gefunden hat.

CoachingZone
Halbdaggl
Frank N Furter hat geschrieben:
CoachingZone hat geschrieben:Ich hatte mit meinem Post nicht vor, Hitzlsperger vorzuverurteilen. Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass er beim zeitlich letzten Fall - übrigens auch derjenige, der eventuell strafwürdig ist - bereits in einer Führungsposition im e.V. saß.


Auch vor Inkrafttreten der DSGVO war eine Datenweitergabe an Dritte ohne Zustimmung der Person dessen Daten weitergegeben werden sollen strafbar! Die Strafe war nur geringer. Jetzt ist das mit bis zu einem Jahr Haft bewährt.

Durch die DSGVO hat sich auch noch geändert, dass jetzt auch der Datenempfänger Verantwortung trägt und strafbar ist (Schlittenhard muss sich also auch schon mal warm anziehen, wegen der letzten Weitergabe). Außerdem bedarf es seit dem 25.05.2018 einer ganz genauen Zweckbestimmung für was die Daten verwendet werden sollen.

Die erste Frage die es wegen des Datenschutzes zu klären gälte, wäre die, zu was denn die Mitglieder jemals zugestimmt haben, was mit ihren Daten gemacht werden darf. Falls sie überhaupt im Kleingedruckten zu etwas zugestimmt haben.


Deswegen wird ja auch von e.V.- und AG-Seite betont, es habe sich lediglich um eine Datenverarbeitung gehandelt. Den Zweck haben sie nicht genannt. Der wird dann erst durch interne Mails klar.

Frank N Furter hat geschrieben:Warum wird eigentlich nicht wegen Veruntreuung ermittelt? Dieser Schlittenhard bekommt 700.000 €. Wofür? Hat ein Verein keine Vergabe-Richtlinien? Müssen Aufträge nicht ausgeschrieben werden? So wie sich das jetzt in Deiner Aufstellung liest, hat doch der Schlittenhard eher nichts gemacht, wofür man 700.000 € normaler Weise verlangen könnte?


Es ist zwar nicht MEINE Aufstellung, aber was den Verdacht auf Veruntreuung von Vereinsgeldern angeht, bin ich ganz auf Deiner Seite. V.a. wenn man bedenkt, dass diese dazu benutzt wurden, um Stimmung für ein Projekt zu machen, an dem vor allem Vereinsangestellte und Vereinsführung (Präsident, Vorstand + AR) interessiert waren.

Ein Tweet von Herrn Schlittenhard deutet übrigens darauf hin, dass die 700000 € noch nicht das Ende der Fahnenstange waren.
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

flux
CoachingZone hat geschrieben:Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass er beim zeitlich letzten Fall - übrigens auch derjenige, der eventuell strafwürdig ist - bereits in einer Führungsposition im e.V. saß.


Und Hitzlsperger weiss offenkundig, dass man in dieser Position mehrere Rollen innehat: Einmal als rechenschaftspflichtiger Vertreter der Mitglieder, zum anderen als Arbeitgeber - samt Fürsorgepflichten. In so einer Situation ist das natürlich ein kein ganz einfacher Spagat, und ein entscheidender Grund, warum nicht Hinz und Kunz für Führungsaufgaben geeignet sind.

Vogt dagegen macht es sich sehr einfach: Er zielt lediglich darauf ab, sich als "brutalstmöglicher" Aufkläerer zu profilieren, den fälligen Beifall aus der Hoody-Fraktion einzuheimsen und den zweiten Teil wie einen Schwarzen Peter anderen zuzuschieben. Wenn dabei noch so sympathische und kompetente Köpfe rollen sollten - who cares, Hauptsache es wird ein Platz für die eigenen Spezln frei.

higgi
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Grasdaggl
Ein Tweet von Herrn Schlittenhard deutet übrigens darauf hin, dass die 700000 € noch nicht das Ende der Fahnenstange waren
.

Das glaub ich auch nicht. Nach erfolgreicher Ausgliederung ist bestimmt noch ne Prämie geflossen
Zuletzt geändert von higgi am 4. Januar 2021 22:12, insgesamt 1-mal geändert.
von daher

CoachingZone
Halbdaggl
Iron hat geschrieben:
Frank N Furter hat geschrieben:Warum wird eigentlich nicht wegen Veruntreuung ermittelt? Dieser Schlittenhard bekommt 700.000 €. Wofür? Hat ein Verein keine Vergabe-Richtlinien? Müssen Aufträge nicht ausgeschrieben werden? So wie sich das jetzt in Deiner Aufstellung liest, hat doch der Schlittenhard eher nichts gemacht, wofür man 700.000 € normaler Weise verlangen könnte?


Wenn man bedenkt woher der kam ... wie er seinen Weg zum VfB gefunden hat.


Nun, der Speck lockt die Mäuse an...
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -


Goofy
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Grasdaggl
Nun, schon zu Beginn der Ermitttlungen nach Gut und Böse unterteilt zu haben, das muss beim Lösen von Fällen nicht unbedingt förderlich sein ...


Flache:
Wo wir grad eh beim Thema sind: Wer bezahlt dich eigentlich?





Von wann bis wann und was genau hat der Schlittenhardt eigentlich beim VfB gemacht?
linksgrünversifft - was davon weit entfernt ist, ist Ironie, Sarkasmus und schlechter Humor

Frank N Furter
CoachingZone hat geschrieben:
Deswegen wird ja auch von e.V.- und AG-Seite betont, es habe sich lediglich um eine Datenverarbeitung gehandelt. Den Zweck haben sie nicht genannt. Der wird dann erst durch interne Mails klar.


Es geht immer um die Datenweitergabe in der DSGVO. Da kann man sich nicht rausreden. Das Rechtsgut, welches die DSGVO schützt, ist ja die informationelle Selbstbestimmung. Die wird verletzt, wenn Deine Daten ganz generell an einen Dritten a) ohne Dein Wissen weitergegeben werden oder b) mit Deinem Wissen, aber ohne ausreichende Zweckbenennung. Es gibt mittlerweile BGH-Urteile, wo klar gestellt wird, dass in so einer Einwilligungserklärung bereits der Empfänger der Daten expressis verbis zu nennen ist, sowie dezidiert der Zweck der Weitergabe. Aus der Nummer kommen sie nicht mehr raus.

CoachingZone
Halbdaggl
Sorry, war missverständlich geschrieben. Mit meiner obig zitierten Aussage bezog ich mich auf die ersten drei Datenweitergaben, also diejenigen, die zeitlich VOR der DSGVO lagen.

Und ja, sehe ich auch so:

Frank N Furter hat geschrieben:Aus der Nummer kommen sie nicht mehr raus.


... außer sie verschleppen die Untersuchungen bis zum Oktober 2021, bevor Ermittlungen starten, dann wäre das Ganze wohl verjährt.

(Aber da bin ich nicht sicher, den die Juristerei ist nicht so mein Steckenpferd...)
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

Flache9
Goofy hat geschrieben:Nun, schon zu Beginn der Ermitttlungen nach Gut und Böse unterteilt zu haben, das muss beim Lösen von Fällen nicht unbedingt förderlich sein ...


Flache:
Wo wir grad eh beim Thema sind: Wer bezahlt dich eigentlich?





Von wann bis wann und was genau hat der Schlittenhardt eigentlich beim VfB gemacht?


Bin unbezahlbar.

Wen supportes du und ein paar andere aus dem Team Vogt, von den tatsächlichen Geschehnissen abzulenken?


Goofy
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Grasdaggl
Flache9 hat geschrieben:Bin unbezahlbar.


Dann bekommst du sicherlich noch Taschengeld. Anders kann es ja nicht sein.
Aber das wird auch noch knapp werden.



Der intelligente Nutzer lässt sich eh nicht ablenken.
Der gibt in der Suchfunktion “Flache9“ ein und hat sofort in knappen und verständlichen Worten ein Urteil. Und das schon Tage bevor andere sich noch mit Einzelheiten beschäftigen.
Die Frage ist, warum schreibst du dann, selbst Tage nach deinem Urteil, immernoch Beiträge?
Egal was noch passiert, das Urteil steht doch eh schon und wird nicht geändert.
Zuletzt geändert von Goofy am 4. Januar 2021 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
linksgrünversifft - was davon weit entfernt ist, ist Ironie, Sarkasmus und schlechter Humor

Nilkheimer
Halbdaggl
§ 42 BDSGStrafvorschriften

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein,
einem Dritten übermittelt oder
auf andere Art und Weise zugänglich macht
und hierbei gewerbsmäßig handelt.

2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,
ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder
durch unrichtige Angaben erschleicht
und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.

3)
1Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. 2Antragsberechtigt sind die betroffene Person, der Verantwortliche, die oder der Bundesbeauftragte und die Aufsichtsbehörde.

...


Verjährungszeit 3 Jahre stimmt. Es gibt allerdings Unterbrechungmöglichkeiten (= Frist beginnt von vorne), zum Beispiel die Gewährung rechtlichen Gehörs für den Beschuldigten. Ließe sich zeitlich noch machen, wenn die Strafverfolgungsbehörden einen Anfangsverdacht gegen bestimmte Personen annehmen würden und das dann anordnen.

ABER: Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Und hier sind die Fristen kurz: Wird 3 Monate nach Kenntnis von Tat und Täter kein Antrag gestellt, ist es vorbei. Da steckt der Teufel dann ggf. im Detail: Wann hat welcher Antragsberechtigter was über wen erfahren?
Zuletzt geändert von Nilkheimer am 4. Januar 2021 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
Aber das macht doch nichts.


CoachingZone
Halbdaggl
@Nilkheimer: Danke!

Dann müssen sich wohl die geschädigten Mitglieder beeilen.

@RedBlues

Zunächst hat sich Hr. Schlittenhardt damit gebrüstet und anschließend hat Hr. Hofmann vom kicker recherchiert. Noch vor der Veröffentlichung dieser Recherche wurde meiner Erinnerung nach von Hofmann beim VfB nachgefragt, ob der Verein sich dazu äußern möge. Wenn ich mich richtig erinnere, war es Hr. Schraft persönlich, der meinte, dazu wolle man nichts sagen, das interessiere doch heute niemanden mehr...

Von wem die geleakten eMails kamen? K.A.
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -



Goofy
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Grasdaggl
RedBlues hat geschrieben:Blöde Frage, wie kam der Datenskandal eigentlich raus?

Wer hat denn da geleakt?



https://www.kicker.de/vfb-e-mails-mit-m ... 94/artikel

Das müsste der erste Artikel gewesen sein.

Vielleicht hat jemand nach komischen Äusserungen von Schlittenhardt in dem Interview angefangen, nachzuforschen?

Aber irgendjemand muss ja dem kicker die streng vertraulichen Dokumente gegeben haben.
linksgrünversifft - was davon weit entfernt ist, ist Ironie, Sarkasmus und schlechter Humor


cron