flux hat geschrieben:Frank N Furter hat geschrieben:
Bist Du Dir sicher, dass das BDSG in erster Linie maßgeblich ist? Jetzt ist ja die DSGVO in Kraft und weil es eine Europäische Richtlinie ist, sollte sie meines Wissens die Ländergesetze überstimmen.
Nein, es ist eben keine Richtlinie, sondern eine Verordnung. Deshalb gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Meines Wissens kennt die DSVGO aber nur Geldbußen - die aber empfindlich hoch sein können.
Okay, mercie.
PS: "Dran sein" bedeutet, dass ich im Zweifelsfall in einem Zivilverfahren zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor die Türe gesetzt werde.




