Buffallo Bill... na wie hieß er noch gleich... Prechtl schlägt in dieselbe Kerbe
Webborderliner hat geschrieben:Ich stelle hier ja immer ein paar Fragen. Und auch wenn die eigentlich traditionell nicht beantwortet werden, stell ich heute wieder welche. Und zwar:
Warum finde ich im neuen Satzungsentwurf keinen Hinweis, dass der VfB Stuttgart 1893 e.V. der Mutterverein der ausgegliederten AG ist. Alle anderen AGs haben diesen Zusatz in ihrer Satzung.
Jeder andere Verein, ganz egal ob ausgegliedert in eine AG, KGaA oder GmbH, hat den Hinweis zur Lizenzfußballmannschaft. Der VfB hat das nicht. Kein Hinweis, dass der e.V. der Mutterverein der ausgegliederten AG ist. Jede bereits ausgegliederte AG und KGaA hat diesen Passus in der Satzung stehen. Komisch, oder? Ich dachte, wir wären alle stolz auf unseren VfB!
Warum gibt es kein Geburtsrecht des Vereins im Aufsichtsrat der ausgegliederten AG. Wäre laut Aktiengesetz möglich und wird von den meisten Vereinen auch per Satzung festgeschrieben. Der VfB macht das nicht. Damit ist nicht gesichert, dass die Rechte des Vereins wenigstens ansatzweise auch in der AG vertreten werden. Wo ansonsten zunächst mal Investorenvertreter sitzen, von denen wir nicht wissen, ob sie überhaupt Bock auf Fußball haben. Wenn Wolfgang Dietrich ausscheidet, ist es per Satzung nicht geregelt, dass automatisch ein Vertreter des VfB Stuttgart 1893 e.V. nachrückt. Also die minimalste Möglichkeit will die Vereinsführung nicht in die Satzung aufnehmen, wie der VfB Stuttgart 1893 e.V. noch einen klitzekleinen Rest an Einfluss auf die ausgegliederte AG haben könnte, und das sogar per Gesetz geregelt. Selbst Bayern München hat das getan. Und ich dachte, wir wären alle stolz auf unseren VfB!
Die neue e.V. Satzung kann man einsehen. Da ist die Fußball-AG erwähnt, wenn es um die Kündigung des Grundlagenvertrags geht, der der Vereinsbeirat zustimmen muss. Und sie wird erwähnt, wenn es um weitere Anteilsverkäufe geht, die unter Vorbehalt der Zustimmung von 75% der Mitglieder stehen.
Zur Satzung der AG hab ich nichts gefunden, kann daher auch nicht sagen, wie dort die Besetzung der Gremien geregelt ist. Nach den Schaubildern des VfB entsendet das Präsidium des e.V. einen Vereinsvertreter in den AR der AG und ist mit den 75,1% in der Hauptversammlung, die den AR wählt. Insofern sollten die Vereinspositionen schon gesichert sein. Diesbzgl. Regelungen müsste man aber in der Satzung der AG finden.
Kann denn keiner der Mitglieder sagen, ob sie die Einwände für berechtigt oder Mumpitz halten? Ich bin kein Mitglied mehr.