Ich will an der Stelle noch mal das Augenmerk auf den Satzungsänderungsantrag des Ron Merz lenken, der hier nachzulesen ist (auch alle Merz-Zitate stammen von dort):
https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/Die Annahme dieses Antrags würde den Mitgliedern von Präsidium und Vereinsbeirat untersagen in der AG tätig zu sein, und soll nach Merz' Willen "unmittelbar wirksam" werden. Das schlösse nicht nur eine Kandidatur Hitzlspergers aus, sondern beträfe auch Mutschler, der derzeit sowohl Präsidiumsmitglied, als auch AG-Mitarbeiter ist.
Für letzteren hat Merz in seiner Antragsbegündung auch gleich eine Lösung parat:
Da ich davon ausgehe, dass er in diesem Fall von seinem Amt im Präsidium zurücktreten würde, kommt § 16, Abs. 6 zum Zuge und es kann interimsweise vom Vereinsbeirat ein Präsidiumsmitglied bestimmt werden. Dieser Vorgang ist also komplett durch die Satzung abgedeckt, ein Hinderungsgrund für eine Zulassung des Änderungsantrages besteht in diesem Aspekt meiner Auffassung nach nicht.
Zur Causa Mutschler hat sich Merz also intensiv Gedanken gemacht. Ich auch - und habe im angesprochen Satzungspassus nachgelesen. Ich finde dort folgendes:
§16 Präsidium
6. Scheidet der Präsident oder das neben dem Präsidenten einzige Präsidiumsmitglied vorzeitig aus dem Amt, ist unverzüglich eine Mitgliederversammlung zum Zwecke der Neubesetzung für die verbleibende Amtszeit des Ausgeschiedenen einzuberufen. In diesem Fall ist der Vereinsbeirat berechtigt, interimsweise einen Nachfolger für den Ausgeschiedenen bis zur Wahl eines Nachfolgers zu bestellen. Scheidet eines von zwei weiteren Präsidiumsmitgliedern vorzeitig aus, so findet eine Nachwahl für die verbleibende Dauer der Amtszeit des Ausgeschiedenen auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung statt.
Anders als Merz behauptet, hätte der Vereinsbeirat bei Mutschler eben
nicht die Möglichkeit, interimsweise Ersatz zu bestellen, denn Mutschler wäre neben Gaiser
eines von zwei weiteren Präsidiumsmitgliedern, das vorzeitig ausschiede, und dessen Posten bliebe bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung vakant.
Sollte sich der Satzungsexperte Merz, der findet, die "Satzung des VfB bedarf in vielen Punkten tatsächlich dringend einer Überarbeitung", wofür "viel Detailarbeit notwendig" sei, und der "sich seiner gesellschaftlichen Beantwortung bewusst ist und diese auch aktiv leben will" und deshalb am "Konzept 'Vereine als demokratische Basis' von Zukunft Profifussball" mitgearbeitet hat, einfach nur verlesen haben? Ein Flüchtigkeitsfehler, der einem, auch wenn man sich um die Zukunft Mutschlers intensiv Gedanken gemacht hat, schon mal durchrutschen kann? Vielleicht - ich habe Zweifel, und sehe mich bestätigt, wenn ich an anderer Stelle der Satzung weiterlese. Nämlich hier:
§16 Präsidium
5. Das Präsidium beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder; es ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder an der Beschlussfassung mitwirken. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident oder der jeweilige Vorsitzende.
Im Klartext: Die Merz'sche Satzungänderung verhinderte nicht nur die Gegenkandidatur Hitzlspergers, sondern sicherte obendrein Vogt im Falle seiner Wiederwahl die faktische Alleinherrschaft im Präsidium - zumindest bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Und daß Vogt es mit der Pflicht, eine Mitgliederversammlung "mindestens einmal im Jahr" einzuberufen, nicht allzu genau nimmt, wissen wir seit gestern auch. Eben jener Vogt, der gestern schrieb, daß "die Wachsamkeit aller Mitglieder gefragt [sei], von welcher Motivation dieses Verhalten getragen sein könnte." Das gilt auch für Satzungänderungsanträge.
PS.: Vogt und seine Getreuen haben wohl in Mutschler die Achillesferse der vereinsinternen Gegner erkannt. Das erklärt auch die hohe Bedeutung die Vogt der Datenaffäre beimisst, und mit der er selbstverständlich Vereinspolitik betreibt (was zwar nicht edelmütig, aber legitim ist).