- Spielgerät
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fkAS hat geschrieben:Laut der vorliegenden juristischen Bewertung ist die Weiterverfolgung nicht unkompliziert. Im betroffenen Zeitraum der Datenaffäre (2016/2017) war der heute gültige EU-Datenschutz noch nicht existent. Entsprechend ist der Fall juristisch nicht bewertbar. Moralisch wird es als klar verwerflich eingeordnet. Geprüft wird jetzt, ob zum Beispiel fristlose Kündigungen mit dem Arbeitsrecht auf Grundlage der vorliegenden rechtlichen Bewertung vereinbar wären.
Was allerdings auch für den Zeitraum 2016/2017 juristisch angehbar wäre, ist das so genannte "Guerilla-Marketing". Dabei wurden Mitgliederdaten ohne Wissen der Betroffenen für die Werbung zur Ausgliederung missbraucht. Laut der vorliegenden Bewertung ist dies klar vom Datenschutz zu trennen. Damit könnten personelle Konsequenzen leichter zu ziehen sein.
Wie ist denn der zweite Absatz zu verstehen. Welche Rechtsverstöße liegen denn vor, wenn ich für eine Sache über einen Strohmann werben lasse, ohne dies offenzulegen? Bzw. Welche Rechtsverstöße liegen da getrennt vom Datenschutz vor?
Moralisch natürlich ein Nogo.
Ich vermute, der SWR-Redakteur, der das verfasst hat, hat den Sachverhalt und / oder das juristische Gutachten nicht verstanden. So wie es dargestellt wird, ergibt es jedenfalls keinen Sinn.
"In this world there's two kind of people: Those who have loaded guns and those who dig. And you dig."