Tifferette hat geschrieben:Er hat es aber selbst angekündigt, damals. Und da die Anteile durch den e.V. verkauft würden, kann man schon sehr gut argumentieren, dass der e.V. zuständig ist.
Ist es nicht eher so, daß ein zweiter Investor seine Anteile durch Kapitalerhöhung erhält? Denn wozu sollte der Verkauf von Anteilen durch den e.V. gut sein? Um die Esecon-Rechnung zu bezahlen? Dafür müssten doch die erhöhten Mitgliedsbeiträge reichen....
PS.: Was natürlich nichts daran ändert, dass der e.V. als Vertreter der Stimmenmehrheit in der HV zustimmen müsste, insofern natürlich auch in gewisser Weise zuständig wäre.




) Philosophiegeschichte. Die Athener, als Erfinder der Demokratie, verstanden darunter immer nur eine direkte. Also diejenigen die abstimmen durften, wählten keine Repräsentanten! Und zwar weder vor dem Krieg gegen Sparta noch danach. Soweit zum namensgebenden Original. 
