Weiterhin habe der Wahlvorstand einen Wähler zurückzuweisen, wenn er seinen Stimmzettel so gefaltet habe, dass seine Stimmabgabe erkennbar sei.
Hat der Wahlvorstand aufgepasst und seine Arbeit richtig gemacht?
Weiterhin habe der Wahlvorstand einen Wähler zurückzuweisen, wenn er seinen Stimmzettel so gefaltet habe, dass seine Stimmabgabe erkennbar sei.
§ 107c
Verletzung des Wahlgeheimnisses
Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nilkheimer hat geschrieben:Hach, da lacht er doch drübber.
Tifferette hat geschrieben:de mappes hat geschrieben:Stehe in der Schlange
Turnhalle; Flur; alles voll
Einige drehten schon um; denke 15-20 Minuten Wartezeit
Das drückt dann eben auch die Wahlbeteiligung
Ähm. Meine spontane Vermutung wäre, dass das eher durch die hohe Wahlbeteilung bedingt ist. Und kurz vor dem Mittagessen ist es doch eh immer voller als zu anderen Zeiten.
Goofy hat geschrieben:Auch eine hohe Wahlbeteiligung kann gedrückt werden![]()
Bei so viel Briefwahl sollte ein Wahllokal nicht überlastet sein.
Ausser in dem Ort wählen ganz viele die Partei, die sich gegen Briefwahl ausspricht.
mappes?Wie läufts mit den Nachbarn?

Tifferette hat geschrieben:In MUC um 15h bereits mehr als 70% Wahlbeteiligung.

Tamasi hat geschrieben:Tifferette hat geschrieben:In MUC um 15h bereits mehr als 70% Wahlbeteiligung.
Und in Berlin so:
Lohnt sich, mehr von dem zu lesen. Zum Bsp.: Wegen Marathon stockt der Stimmzettelnachschub.
Aiwanger veröffentlicht Wählerbefragung auf Twitter
Hubert Aiwanger, Bayerns stellvertretender Ministerpräsident und Vorsitzender der Freien Wähler, hat auf Twitter kurzfristig einen Post veröffentlicht, in dem er auf eine angebliche Nachwahlbefragung der Forschungsgruppe Wahlen von 15 Uhr verweist. »Die letzten Stimmen bitte jetzt noch an uns #FREIEWÄHLER«, schrieb er dazu.
Verschiedene Umfrageinstitute führen am Wahltag Nachwahlbefragungen durch. Diese vor 18 Uhr zu veröffentlichen, ist verboten, weil das die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler beeinflussen könnte. Inzwischen hat Aiwanger den Tweet, der dem SPIEGEL als Screenshot vorliegt, wieder gelöscht.
higgi hat geschrieben:Union wohl vorne