Tifferette hat geschrieben:Jetzt lassen wir mal das Framing, gell. Das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen muss IMMER berücksichtigt werden, das ist trivial. Das bedeutet aber eben nicht, dass nicht berichtet werden darf. Sondern dass abgewogen werden muss. Und hier muss man sich schon erheblich anstrengen, um ein klareres Informationsbedürfnis zu konstruieren: Der Vizeministerpräsident eines großen Bundeslandes war mit 17 Jahren in die Verbreitung eines antisemitischen Flugblatts involviert. Wie genau, ist nicht klar, aber die Beteiligung ist zugegeben und ohnehin beweisbar. Glasklarer geht es kaum. Dass er seit Monaten Grenzlinien austestet und überschreitet und dass hierüber ausgiebigst berichtet wurde, ist nach meiner Meinung (!) nicht mal notwendig, untermauert das Abwägungsergebnis aber nochmals. Und Peifer zB insinuiert mit keiner Silbe, dass es im Ergebnis anders sein könnte.
Übrigens: Aiwanger hat ja selbst vollmundig mit dem Anwalt gedroht. Wir dürfen davon ausgehen, dass er dies längst getan hätte, wenn er bzw. seine Anwälte eine realistische Chance gesehen hätten, gegen die Süddeutsche zu obsiegen. In solchen presserechtlichen Angelegenheiten brauchen Eilentscheidungen allenfalls ein paar Tage, bei der zeitlichen Nähe zur Wahl ist eine Dringlichkeit offensichtlich. Hat er aber nicht.
Und das LG Hamburg hätte ggf. sicher gerne geholfen.
Die rechtliche Facette des Falls ist eine einzige Scheindiskussion, um vom eigentlichen Thema abzulenken.
Natürlich, darum geht es (ihm) ja die ganze Zeit.
Aber das macht doch nichts.


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