Spielgerät hat geschrieben:Tifferette hat geschrieben:Bei normalen AGs muss der Aufsichtsrat durch drei teilbar sein (§ 95 AktG), daher stellt sich die Frage nach den unentschiedenen Abstimmungen im Grunde nicht (wenn sich keiner enthält).
Wir haben 11 AR-Mitglieder. Wusste ich es doch, dass wir nicht normal sind![]()
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Unentschieden kann es auch dann ausgehen, wenn eine gerade Zahl von AR-Mitgliedern an der Abstimmung teilnimmt. Deshalb bestimmt die VfB-Satzung, dass dann die Stimme des Vorsitzenden entscheidet.
Aaaargh, das kommt davon, wenn man mitten im Posting ans Telefon geht, danke für den Hinweis. Durch drei teilbar bei allen AGs ab 500 Mitarbeitern, darunter ist es egal. Default ist ohne anderweitige Regel in der Satzung aber (genau) drei. AGs richten es nach meiner Erfahrung aber häufig von vornherein so ein, dass es es durch drei teilbar ist, denn die 500 FTE zum DrittelbG hat man ja schnell geknackt.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."
(Batman)
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