Und was ist daran schlimm?


Häggor, fliag iebor da Näggor, fliag iebor da Rai, fliag midda drennai


publicenemy hat geschrieben:Gab’s alles schon. Sitzen auf Haupttribüne und Gegengerade und dem Unterrang in den Kurven. In der Cannstatter Kurve könnte man Sitzplätze komplett weglassen. Dann hätten wir vermutlich auch gleich ein Stadion mit 70.000 Plätzen. Gute Idee von dir.
Unter Westfalen hat geschrieben:publicenemy hat geschrieben:Gab’s alles schon. Sitzen auf Haupttribüne und Gegengerade und dem Unterrang in den Kurven. In der Cannstatter Kurve könnte man Sitzplätze komplett weglassen. Dann hätten wir vermutlich auch gleich ein Stadion mit 70.000 Plätzen. Gute Idee von dir.
Ich würde erst einmal die Sitzplätze in der Haupttribüne entfernen und in den Logen Stehbuffets aufstellen.
Spielgerät hat geschrieben:Es wird zum Start der ersten Pokalrunde Forderungen zur Abschaffung des VAR seitens der "organisierten Fanszene" geben. Ob mit oder ohne Tennisbälle steht glaub ich noch nicht fest.
Nice Weather hat geschrieben:Spielgerät hat geschrieben:Es wird zum Start der ersten Pokalrunde Forderungen zur Abschaffung des VAR seitens der "organisierten Fanszene" geben. Ob mit oder ohne Tennisbälle steht glaub ich noch nicht fest.
Ich sympathisiere damit zwar ein kleines bisschen, aber ein Problem, an das sich jetzt keiner mehr erinnern will, war immer, dass die Zuschauer an den Empfangsgeräten zuhause schon seit einem halben Jahrhundert den VAR haben, also Wiederholungen.
Ein emotionsreiches Fußballspiel ist sicherlich toll, aber nicht wenn die einzige Emotion Zorn ist, weil der Schiri Tomaten auf die Augen hat. Oder sollten wir die Wiederholungen im TV auch abschaffen?

Die Wahrscheinlichkeit aber, gerade bei einem Fußballspiel der Profiligen in Baden-Württemberg als Zuschauer verletzt zu werden, liegt aktuell bei 1:38.000 – in der Vorjahressaison lag der Wert noch bei 1:25.000. Insgesamt wurden sieben Polizistinnen und Polizisten verletzt, im Vorjahr waren es zwölf.
Auswurf hat geschrieben:2:02:52

Tifferette hat geschrieben:Der BGH hat kürzlich bestätigt, dass Ultras unter bestimmten Umständen eine "kriminelle Vereinigung" iSd StGB sein können.
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Es war der Staatsschutzsenat.
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(BGH 3 StR 591/25 vom 8. Juli)