knaust hat geschrieben:Du wirst doch nicht bestreiten, dass das Infektionsrisiko bei einer Obduktion trotz Schutzvorkehrungen höher ist, als wenn man keine Obduktion durchführt?.
Verzeihung....
...nein, bestreite ich nicht. Selbst das Risiko sich mit dem Skalpell fies in die Hand zu schneiden, ist höher bei einer Obduktion, als beispielsweise..... beim Wäsche bügeln. Trotzdem wird obduziert. Die Hasardeure machen das, weil sie wohl das Risiko für sehr überschaubar halten und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen (genauso wie Fensterputzer, Bauarbeiter etc.).
Aber wir reden doch hier überhaupt nicht über das "Restrisiko", oder? Wir reden darüber, dass man durch Obduktionen für die Gesundheit von Menschen wesentlich mehr erreichen kann, als der Rechtsmediziner durch unsachgemäße Handhabung an eigener Gesundheit einbüßen könnte?
Mal sorum: Ich habe noch nie von einem Rechtsmediziner gehört, der sich an der Krankheit einer Leiche angesteckt hat. Doch, Du ahnst es, ich motiviere Dich ausdrücklich mal danach zu googeln, würde mich nämlich selbst interessieren.
knaust hat geschrieben:Bronchoskopien lernt man auch in der Facharztausbildung und trotzdem gehen diese mit einem Infektionsrisiko einher, oder?.
Ja, weil der Patient da noch lebt und z.B. trotz Sedierung "hustet". Tote tragen bekanntlich keine Karos und husten auch recht selten.
knaust hat geschrieben:Hab ich gesagt, dass die Empfehlung lange her ist?
Nedda?
knaust hat geschrieben:Es ist doch völlig klar, dass die früheren Empfehlung des RKI darauf abzielten, das Infektionsrisiko gering zu halten.
knaust hat geschrieben:Sicherlich ist wichtig so viele Erkenntnisse wie möglich über Covid-19 zu gewinnen. Deshalb befürwortet das RKI jetzt ja auch die Obduktionen.Ich finde es gut, wenn Menschen bzw. Institutionen ihre Meinung ändern können. Das spricht dafür, dass sie nicht denken, auf Teufel komm raus Recht haben zu müssen.
… Du subtiler Schlawiner!
Ja, es hätte vielleicht Menschenleben geschont, wenn man das so offensichtlich Übliche und Sinnvolle im Epidemiegeschehen gleich gemacht hätte.
Mit dem Eingestehen von Fehlern ist es manchmal ne wirklich schwierige Sache. Wenn man jemandem in den Kopf schießt, wird man sich hinterher auch nicht alleine mit der Behauptung herauswinden können, man hätte
seinen Fehler ja eingesehen und bestünde gar nicht
auf Teufel komm raus drauf.
Hier wurde offensichtlich von einem Standardverfahren in der Rechtsmedizin abgewichen, das muss man schon als RKI (!) gegenüber den Rechtsmedizinern (!), viel besser begründen können, als mit dem Hinweis, halt auch mal einen Fehler machen zu dürfen. Es geht ja hier um Menschenleben und nicht ums "Auf-Teufel-komm-raus-Rechthaben". Man nennt das deshalb auch eher das Verantwortungsprinzip und hält sich mit Rechthabereien erst gar nicht groß auf. Man kann ganz generell sagen, dass "Rechthaben" eher in die Domäne der Juristen fällt, während Menschenleben zu retten, die Priorität von Medizinern ist.
So, Knaust: viel Spaß beim Ostereier suchen, vielleicht bist Du dabei ja auch zu zweit, was bekanntlich den Spaß erhöht.
